Basler Zeitung bezichtigte Georg Kreis zu Unrecht, Raubkunst-Fall «verschwiegen» zu haben

Der Schweizer Presserat rügt die Basler Zeitung (BaZ), weil sie in einem Artikel über Raubkunst die Unwahrheit geschrieben hat. Die Zeitung hatte im Januar 2018 behauptet, der Basler Historiker Georg Kreis habe einen grossen Fall von Raubkunst aus dem Jahr 1933 «unter den Teppich gekehrt» bzw. «verschwiegen».

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Die BaZ unterstellte Kreis im Artikel, er habe einen speziellen Fall von Raub- oder Fluchtkunst in der Raubkunst-Studie der Bergier-Kommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg bewusst unterschlagen. Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen die BaZ teilweise gut. Die Basler Zeitung hätte nicht schreiben dürfen, der Historiker habe den Fall «unter den Teppich gekehrt» bzw. «verschwiegen». Sie hätte lediglich feststellen können, Kreis habe den Fall nicht erwähnt. Und sie hätte Kreis zu seinen Motiven befragen müssen. Wenn er bis zum Redaktionsschluss nicht erreichbar war, so hätte die BaZ ihre Bemühungen, eine Stellungnahme zu erhalten, im Artikel dokumentieren sollen. (pd)

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