Der Presserat ist für private Tweets von Journalisten nicht zuständig

Der Presserat ist auf die Beschwerde gegen den privaten Tweet eines Journalisten der BaslerZeitung (BaZ) nicht eingetreten, weil er dafür nicht zuständig ist.

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Der Leiter der BaZ-Bundeshausredaktion hatte im Juni 2017 einen Tweet versandt, in welchem er behauptete, zwei bekannte Schweizer Politikerinnen unterstützten eine Aktion in Berlin, in welcher Holocaust-Überlebende niedergebrüllt worden waren. Die beiden Betroffenen legten beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die BaZ ein wegen Verstosses gegen die Wahrheitspflicht. Sie hätten von der Aktion nichts gewusst, sie seien im Gegenteil entschieden gegen derartige Aktionen. Auch seien sie nicht Mitglieder der in Berlin protestierenden Gruppe, sie hätten lediglich acht Jahre zuvor einen Aufruf jener Gruppe unterstützt, welcher die Einhaltung der Menschenrechte von Palästinensern forderte.

Twitter sei in der Regel kein redaktionell bearbeitetes Medium, wie das laut Geschäftsreglement des Presserats für sein Eintreten erforderlich wäre, schreibt der Presserat zum Fall. Auch könne die Basler Zeitung nicht verantwortlich sein für einen Text, der nicht von ihr redigiert worden sei, selbst wenn der Autor des Tweets häufig twittere und dies mit der Identifikation als «Journalist@BaslerZeitung».

Der Presserat sei sich aber bewusst, dass sich mit der Verbreitung von Information über Twitter grundsätzliche Fragen hinsichtlich seiner Zuständigkeit stellten. Man wolle daher darauf zurückkommen.

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