Einigungsstelle zur Lösung des SDA-Arbeitskonflikts eingesetzt

Um im Arbeitskonflikt zwischen der Nachrichtenagentur SDA und ihrer Belegschaft eine Schlichtung zu erreichen, ist am Montag die Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten eingesetzt worden. Für die nächsten 45 Tage gilt nun eine Friedenspflicht.

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Als Vorsitzenden der dreiköpfigen Einigungsstelle hat das eidgenössische Wirtschaftsdepartement WBF Marc Häusler bestimmt, Regierungsstatthalter in der Berner Region Oberaargau BE. Arbeitgeber-Beisitzer ist Alexander Frei vom Basler Arbeitgeberverband, Irene Darwich von der Gewerkschaft Syna ist Arbeitnehmenden-Beisitzende.

Die Einigungsstelle vermittelt zwischen der Schweizerischen Depeschenagentur sowie der Redaktionskommission der SDA, der Gewerkschaft Syndicom und dem Berufsverband Impressum.

Das Verfahren vor der Einigungsstelle sei nicht öffentlich und die Mitglieder unterlägen der Schweigepflicht, heisst es in der Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), welches die Administration der Einigungsstelle macht.

Verhandlung bis Mitte Juli

Als erstes will sich Marc Häusler nun bis Ende April mit den beiden Beisitzenden der Einigungsstelle treffen, um das weitere Vorgehen festzulegen. Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren stamme aus den 1940er-Jahren und sei nicht in allen Punkten sehr präzise, sagte Häusler auf Anfrage der SDA.

Das Gremium müsse unter anderem entscheiden, ob die Konfliktparteien zunächst einzeln angehört werden sollen oder gemeinsam. Dies komme auch auf die Parteien selbst an. «Je eskalierter die Situation, desto eher hört man die Parteien getrennt an». Er selbst tendiere derzeit zu einer getrennten Anhörung.

Die Einvernahmen sind ab dem Mai vorgesehen. Anschliessend wird verhandelt. Bei der Verhandlung sitzen die Vertreter aller Konfliktparteien am selben Tisch, und man versucht, eine Einigung zu erzielen.

Wenn es optimal laufe, könne bis Mitte Juli eine Verhandlung durchgeführt werden, sagte Häusler. Gelinge es der Einigungsstelle dabei nicht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, stelle sie einen Vermittlungsvorschlag auf.

Kampfmassnahmen verboten

Während des Schlichtungsprozesses gilt die Friedenspflicht, die vorerst auf 45 Tage angesetzt ist. Diese kann aber verlängert werden. Solange sie gilt, müssen die Parteien auf Arbeitskampfmassnahmen verzichten.

«Ich hoffe sehr, dass wir eine Lösung finden», sagte Häusler. Als Regierungsstatthalter habe er die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Mediation immer eine Lösung gebe, wenn beide Parteien ernsthaft daran interessiert seien.

Die Einigungsstelle war von der Schweizerischen Depeschenagentur angerufen worden. Der Vorsitzende der Einigungsstelle ist allerdings an die Parteineutralität gebunden – und auch dem Gremium als ganzes kommt eine neutrale Rolle zu.

Vier Tage Streik

Die Geschäftsleitung der SDA hatte im Januar bekanntgegeben, 35,6 von 150 Vollzeitstellen abbauen zu wollen. Nachdem ein kurzer Warnstreik aus Sicht der Beschäftigten keine Fortschritte brachte, trat die Redaktion am 30. Januar in einen unbefristeten Streik, der am 2. Februar zugunsten von Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat suspendiert wurde.

Die Verwaltungsratsdelegation erklärte die Verhandlungen nach vier Runden für gescheitert und rief die Einigungsstelle EES an. Die Belegschaft begrüsste eine Schlichtung. Hauptdiskussionspunkte sind der Umfang des Abbaus sowie der Inhalt des Sozialplans. (SDA)

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