Kritik an Trump-«Arena» schlägt sich in UBI-Jahresbilanz nieder

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im letzten Jahr so viele Beschwerden eingegangen wie seit 1991 nicht mehr. Allein acht Beschwerden betrafen die «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien», die für viel Polemik gesorgt hatte.

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Insgesamt gingen im Jahr 2017 31 neue Beschwerden ein, wie dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der UBI zu entnehmen ist. Das sind 12 mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen erreichten mit insgesamt 881 Beanstandungen sogar eine Rekordmarke. Im Vorjahr betrug die Anzahl der Beanstandungen noch 320.

Verantwortlich für diese Flut an Meldungen war vor allem die SRF-Sendung «Arena» mit dem Titel «Trumps Krieg gegen die Medien», die am 24. Februar 2017 ausgestrahlt worden war. Der Ombudsmann erhielt allein zu dieser «Arena» fast 500 Beschwerden.

Polarisierende Arena-Sendung

Auch acht Beschwerden, die 2017 neu bei der UBI eingingen, richteten sich gegen diese Sendung. Kritisiert wurde unter anderem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit dem Historiker Daniele Ganser, der in der Sendung zu Gast war. Die UBI wies die Beschwerden schliesslich knapp ab, mit Stichentscheid der Vizepräsidentin, weil die Sendung aus ihrer Sicht keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz darstellte. Ausschlaggebend war aus Sicht der UBI insbesondere, dass die aus Sicht vieler Beschwerdeführer unfaire Behandlung Gansers in der Sendung selber thematisiert worden war und damit für das Publikum transparent wurde.

Zwei Beschwerden gutgeheissen

Bei zwei der im Berichtsjahr behandelten Beschwerdeverfahren stellte die UBI hingegen eine Rechtsverletzung fest. Sie hiess zum Einen die Kritik gegen das Video «Putin macht den Cowboy» gut, das auf der Facebook-Seite von SRF News zu sehen war. Das Publikum konnte sich dazu aus Sicht der UBI keine eigene Meinung bilden, da wesentliche Fakten zu den gezeigten Aufnahmen über eine Auswilderungsaktion von Pferden nicht erwähnt wurden und der russische Präsident Wladimir Putin zudem in pauschaler Weise für seine Syrien-Politik kritisiert wurde.

Auch eine Beschwerde der SVP gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF über die Energiezukunft hiess die UBI gut. Der Beitrag war 19 Tage vor der eidgenössischen Abstimmung über das Energiegesetz ausgestrahlt worden. Namentlich eine Aussage der Redaktorin, wonach die SVP mit ihren Kostenberechnungen «sicher nicht Recht hat», war aus Sicht der Beschwerdeinstanz irreführend und parteiisch.

Kritik an Online-Meldungen

Auch die anderen neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mit einer Ausnahme alle gegen Publikationen der SRG. Zusätzlich wurde ein Beitrag des Privatsenders Tele Züri beanstandet, der auch auf Tele Bärn und Tele M1 ausgestrahlt wurde. Auffallend hoch sei der Anteil von Beschwerden an Online-Publikationen gewesen, hält die UBI in ihrer Medienmitteilung fest. Obwohl erst seit Mitte 2016 Online-Publikationen der SRG bei der UBI beanstandet werden können, seien gegen entsprechende Beiträge sieben und damit bereits mehr Beschwerden eingegangen als gegen Radiosendungen (5 Beschwerden). Das am meist beanstandete Medium bleibt allerdings das Fernsehen (19 Beschwerden). (SDA)

Bild: UBI

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