Obersee Nachrichten akzeptieren Urteil – Bruno Hug scheidet aus

Die Obersee Nachrichten in Rapperswil-Jona SG akzeptieren das Urteil im «KESB-Fall». Der Leiter und Chefredaktor der Gratiszeitung, Bruno Hug, dem eine persönlichkeitsverletzende Kampagne vorgeworfen wurde, scheidet aus dem Unternehmen aus. Dies teilten die Obersee Nachrichten am Freitag mit.

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Der Verwaltungsrat habe beschlossen, die Geschäftsführung per sofort an Ralf Seelig zu übergeben. Seelig war bisher bei Somedia in Chur als Kadermitglied und Abteilungsleiter Zeitungen, Zeitschriften und Buchverlage tätig. «Der bisherige Leiter und Chefredaktor, Bruno Hug, scheidet aus dem Unternehmen aus», heisst es im Communiqué. Aus Gründen der Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Auskünfte gegeben. Der Verwaltungsrat habe zudem beschlossen, das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Sachen KESB/Stadt Rapperswil-Jona zu akzeptieren. Die Redaktion in Rapperswil sei am Freitag über diese Schritte informiert worden.

Persönlichkeitsverletzung

Das Kreisgericht hatte am Dienstag eine Klage der Stadt Rapperswil-Jona und des Präsident der KESB Linth gegen die Obersee Nachrichten weitgehend gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, die Gratiszeitung habe eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen die Kläger geführt. Gemäss dem Urteil haben die Obersee Nachrichten, deren Verleger und Redaktor Bruno Hug sowie ein weiterer Redaktor zwischen September 2014 und August 2017 mit zahlreichen Berichten und Leserbriefen eine Kampagne geführt, deren Stossrichtung es war, die KESB Linth und deren Präsidenten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. «Vorliegend wurden die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten», schrieb das Gericht. Die Obersee Nachrichten werden verpflichtet, den Entscheid, sobald dieser rechtskräftig wird, im Blatt zu publizieren, in ihrem Onlinearchiv und weiteren Datenquellen entsprechende Hinweise anzubringen und zahlreiche Facebook-Einträge zu löschen.

Kritische Berichte erlaubt

Das Gericht hielt fest, dass «eine kritische Berichterstattung der Medien weder verboten noch eingeschränkt werden» dürfe. Mit der wichtigen Rolle der Medien seien aber auch Pflichten verbunden. Das Recht der Medien zur freien Berichterstattung ende dort, wo die Interessen des Persönlichkeitsschutzes überwögen. Der Streit zwischen den Obersee Nachrichten und den KESB-Behörden hat eine lange Vorgeschichte. Unter anderem spielte sie im Herbst 2016 auch im lokalen Wahlkampf eine Rolle: Bruno Hug, Verleger und Redaktor der Gratiszeitung, trat gegen den amtierenden Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona an und holte im ersten Wahlgang am meisten Stimmen. Danach zog er seine Kandidatur zurück. (SDA)

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