Irreführend und parteiisch: UBI heisst Beschwerde gegen Radio SRF gut

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF zum Energiegesetz gutgeheissen.

heutemorgen

Die UBI behandelte Beschwerden zu zwei Sendungen, die im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz ausgestrahlt worden waren. Bei entsprechenden Ausstrahlungen gelten erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten, um die Chancengleichheit der sich gegenüberstehenden Lager zu gewährleisten. Ein rund zweieinhalbminütiger Beitrag der Informationssendung «HeuteMorgen» von Radio SRF vom 2. Mai 2017 zu den Kosten des Energiegesetzes erfüllte diese Anforderungen nicht. Namentlich eine Aussage der Redaktorin, wonach die SVP mit ihren Kostenberechnungen «sicher nicht Recht hat», war laut UBI irreführend und parteiisch. Die UBI hat die Beschwerde der SVP deshalb mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen.

Zweite Beschwerde wird deutlich abgewiesen

Die Beschwerde eines Vertreters des «Umweltkomitees gegen Energiegesetz» gegen die «Abstimmungs-Arena» von Fernsehen SRF vom 28. April 2017 zur «Energiestrategie» hat die UBI dagegen mit acht zu eins Stimmen abgewiesen. Die UBI kam dabei zwar zum Schluss, dass Umweltaspekte in der Diskussion im Vergleich zu anderen Gesichtspunkten untergewichtet wurden. Da aber die wichtigsten Umweltfragen zumindest Erwähnung fanden und keines der beiden Lager durch diese Untergewichtung benachteiligt wurde, erachtete die UBI diesen Mangel als Nebenpunkt. Der Umstand, dass die Redaktion keinen Vertreter des «Umweltkomitees gegen Energiegesetz» in die «Abstimmungs-Arena» eingeladen hatte, stellte demnach keine Diskriminierung und damit auch keine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm dar.

Die Entscheide der UBI können innert 30 Tagen nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen. (pd/hae)

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