NZZ am Sonntag entgeht Rüge, weil der Verstoss nicht «offensichtlich» war

Die NZZ am Sonntag publizierte einen Leserbrief mit antisemitischem Hintergrund. Da dieser aber nicht offensichtlich war, handelte die Zeitung aus Sicht des Presserates korrekt.

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In einem Leserbrief, den die NZZ am Sonntag im Dezember 2016 abgedruckt hat, charakterisierte ein Leser einen kontroversen deutschen TV-Gesprächsleiter, einen prominenten Juden, als «überdreht» und «hormongetrieben». Er verglich ihn mit sechs anderen Prominenten, die – gleich wie der Kritisierte – mit Sexskandalen und anderen Vorwürfen in die Schlagzeilen geraten waren. Die sechs Männer, denen der Leserbriefschreiber einen gleich schlechten Charakter attestierte, sind allesamt auch Juden. Der Autor erwähnte dies aber nicht ausdrücklich, er nannte nur die Namen.

Gegen die Zuschrift beschwerte sich ein Leser beim Schweizer Presserat. Er machte geltend, eine Aufzählung von sechs Männern mit üblen Sexualaffären, die aus lauter Juden bestehe, bediene alte antisemitische Clichés und verstosse gegen das Diskriminierungsverbot im Journalistenkodex. Der Kritiker hätte genausogut sechs Männer verschiedener Religion aufzählen können.

Der Presserat gibt dem Beschwerdeführer insoweit Recht, als er entschied, diese Aufzählung entspreche in der Tat einer diskriminierenden Darstellung. In einem solchen Zusammenhang nur Juden aufzuzählen bestärke entsprechende Vorurteile. Er hat die Beschwerde dennoch abgewiesen, weil der Journalistenkodex bei Leserbriefen ausdrücklich vorgibt, dass Eingriffe in Zuschriften im Interesse der Meinungsfreiheit nur bei «offensichtlichen» Verstössen zulässig seien. Dieses Element des «Offensichtlichen» habe im konkreten Textumfeld aber gefehlt.

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