Schweizer Presserat rügt Blick: Gefühle der Angehörigen missachtet

Blick und Blick am Abend haben mit Bildern einer Leiche die Gefühle der Angehörigen grob missachtet. Der Schweizer Presserat heisst deshalb die Beschwerde der Familie des Verstorbenen gut.

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Die beiden Zeitungen hatten über den Fund von Überresten einer Leiche durch Schüler in einem Wald berichtet. Der Artikel war mit zwei Bildern illustriert. Das eine zeigte eine Übersicht der Fundstelle, das kleinere einen Schädel in Grossaufnahme. Die Familie des vor Jahren Verstorbenen beklagte beim Presserat, die Fotos hätten Menschenwürde und Opferschutz krass missachtet. Sie hatte vom Tod erst wenige Tage vor der Publikation erfahren.

Der Presserat entschied, beide Fotos überstiegen die Grenze dessen, was durch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sei. Auch wenn die Zeitungen den Namen des Verstorbenen nicht nannten. Das Ethikgremium erinnert daran, dass Journalisten die Menschenwürde stets zu respektieren haben. Und zwar im Text wie bei der Auswahl der Bilder.

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