Klage gegen Constantin Medien

Die vom Schweizer Unternehmer Bernhard Burgener kontrollierte Tochtergesellschaft Highlight hat Anfechtungsklage beim Landgericht München gegen die Beschlüsse der chaotisch verlaufenen Constantin-Generalversammlung vom November eingereicht, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

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Burgener und seine Verbündeten waren auf der Versammlung vom Stimmrecht ausgeschlossen worden. Der Grund: Das gegnerische Lager um den Constantin-Verwaltungsratspräsidenten Dieter Hahn wirft Burgener vor, über die von ihm geleitete Tochter Highlight ein Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien heimlich verkauft zu haben – ein Vorwurf, den Burgeners Leute bestreiten.

Wer bei Aktiendeals bestimmte Schwellen (etwa drei, fünf, zehn, fünfzehn Prozent) über- oder unterschreitet, muss das laut Gesetz sowohl dem betreffenden Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörde Bafin melden. Verheimlicht ein Aktionär entsprechende Geschäfte, können seine Anteile vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. (SDA)

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