Auslandsangebot der SRG neu geregelt

Der Bundesrat schliesst mit der SRG eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland ab. Die SRG hat den Auftrag, Auslandschweizer über Aktuelles in der Schweiz zu informieren.

Die neue Leistungsvereinbarung gilt für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Hauptbestandteil bildet die Internet-Plattform Swissinfo.ch mit ihren Texten, Bild-, Audio- und Videobeiträgen in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch und Russisch. Mit Abstimmungs- und Wahldossiers ermöglicht swissinfo.ch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch weiterhin, ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrzunehmen.

Mit der italienischsprachigen Internet-Plattform Tvsvizzera.it richtet sich die SRG an die südliche Grenzregion und die Grenzgänger, aber auch an alle italienischsprachigen Personen. Die SRG wird zudem ihre bisherige Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehprogrammen TV5 (Französisch) und 3sat (Deutsch) weiterführen. Mit dieser Kooperation können in über 210 Ländern Fernsehsendungen mit Schweiz-Bezug ausgestrahlt werden.

Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt vom Bundesrat und der SRG, dieses Angebot und die Finanzierung in periodischen Verträgen zu regeln. Mindestens die Hälfte der Kosten trägt der Bund. Im Vergleich zur ablaufenden Periode (2013 bis 2016) fallen die Bundesbeiträge in den nächsten vier Jahren rund 1,6 Millionen Franken tiefer aus.

In der neuen Leistungsvereinbarung werden auch qualitative und quantitative Vorgaben für die einzelnen Angebote formuliert. Zudem wird die SRG verpflichtet, über ihre Internet-Plattformen und die Kooperation mit TV5 und 3sat jährlich umfassend Bericht zu erstatten.

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