Pay-TV-Sport: Weko sanktioniert Swisscom mit Millionenstrafe
Die Weko findet, Swisscom habe ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der Fussball- und Eishockey-Liveübertragungen missbraucht und büsst das Unternehmen mit knapp 72 Millionen Franken.
UPC Cablecom begrüsst Entscheid – und übt Kritik
Konkurrent UPC Cablecom zeigt sich in einer Mitteilung vom Dienstag zufrieden mit dem Weko-Entscheid. Die Weko hat damit die von UPC Cablecom stets vertretene Ansicht bestätigt, wonach Swisscom seit Jahren eine illegale Verbreitungspraxis von Sportprogrammen anwende und damit einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung unrechtmässig Sportinhalte vorenthalte. Allerdings kritisiert UPC den Entscheid, dass Swisscom nicht zu sofortigen kommerziellen Verhandlungen über die Weitergabe der Sportinhalte auch für Kundinnen und Kunden anderer Anbieter verpflichtet werde. Dies sei bedauerlich und nicht nachvollziehbar, denn dadurch bestehe die «unhaltbare Situation» weiter. Der Schaden für die Konkurrenz sei nur schwer reversibel und in Millionenhöhe, während Swisscom als Staatsbetrieb die Busse ohnehin wieder dem Staat abliefern müsse.
Suissedigital: «Bitte auf juristisches Geplänkel verzichten»
Suissdigital, der Verband der Kabelnetzbetreiber, begrüsst den Entscheid ebenfalls. «Wir sind froh, dass die Wettbewerbskommission den von uns seit Jahren gerügten Missbrauch durch die Swisscom festgestellt und sanktioniert hat», sagt Pierre Kohler, Präsident von Suissdigital. Er appelliert an den Sportsgeist von Swisscom und fordert das Unternehmen zu Fairplay auf. Kohler: «Wir bitten Swisscom, auf juristisches Geplänkel zu verzichten und nun allen Anbietern eine faire Offerte für die Sportübertragungen zu unterbreiten.» Dies sei auch im Sinne von Swisscom, da das Unternehmen dadurch die Gruppe der potenziellen Sport-Kunden auf einen Schlag verdreifachen könne.
Wie UPC kritisiert aber auch Suissedigital, dass die Weko auf eine rasche Massnahme zur Beseitigung des Missstandes verzichtet. «Es ist sehr irritierend, dass die Weko den herrschenden Missstand – der noch dazu von einem Staatsunternehmen verursacht wird – zwar feststellt, aber nicht beseitigen will», kritisiert Kohler in einer Stellungnahme. «Dies ist bei einem so klaren juristischen Befund inkonsequent und zeugt von der Mutlosigkeit der Kommission, mit ihrem Entscheid tatsächlich einen Missbrauch bei einem Staatsunternehmen wirksam beseitigen zu wollen».
Swisscom weist Vorwürfe zurück und zieht Entscheid weiter
Swisscom zeigt sich in einer Stellungnahme überzeugt, sich beim Vermarkten der Sportinhalte rechtmässig verhalten zu haben. Die Rechte würden periodisch in einem offenen Verfahren vergeben – daran könnten sich auch andere Interessenten beteiligen. Mit der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform schütze das Unternehmen die hohen Investitionen, die man in den letzten Jahren getätigt habe, um ein zuvor in der Schweiz vernachlässigtes Sportangebot als attraktive Inhalte über Pay TV anbieten zu können. Erst dank dem Einstieg von Swisscom 2006 ins TV-Geschäft hätten die Konsumenten eine Alternative zu dem durch Kabelnetzbetreiber monopolisierten Markt erhalten. Swisscom betont zudem, dass heute viel mehr Schweizer Fussballspiele live im Free TV verfügbar seien – als Folge des Engagements von Swisscom. Auch auf den Kabelnetzen würde man seither von einem breiteren Sportangebot profitieren.
Swisscom will den vorliegenden Bericht nun detailliert prüfen, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht und wenn nötig ans Bundesgericht weiterziehen. Da man die Chancen für intakt erachte, nehme man keine Rückstellungen vor. (hae)