UBI heisst Beschwerde gegen «Espresso»-Beitrag gut

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen zwei Fernsehsendungen wies sie ab.

Im Zentrum des «Espresso»-Beitrages stand der Verkauf einer rund 600 Franken teuren Nahrungsergänzungsmittel-Kur an eine über 80-jährige Frau. Ein Konsumentenmagazin darf zwar laut Meinung der UBI Missbräuche im Telemarketing in anwaltschaftlicher Weise anprangern. Bei ihrer Prüfung kam die UBI jedoch zum Schluss, dass das Verkaufsgespräch im Beitrag unzutreffend wiedergegeben wurde. Weder habe die Verkäuferin der Kundin eine «wundersame Heilung» versprochen, noch habe sie ihr «grobfahrlässig» den Verzicht auf Medikamente empfohlen. Die journalistische Sorgfaltspflicht wurde laut UBI-Mitteilung verletzt, indem Radio SRF nicht transparent und fair über das Verkaufsgespräch berichtete. Die festgestellten Mängel hätten den Gesamteindruck massgeblich beeinträchtigt und der Zuhörerschaft verunmöglicht, sich eine eigene Meinung über das Verkaufsgespräch zu bilden.

Einstimmig wies die UBI dagegen Beschwerden gegen zwei Fernsehsendungen ab. Es ging dabei um den Beitrag «Neue Drohnen für die Schweiz» des Politmagazins «Rundschau» und um die Sendung «Sternstunde Philosophie» von Fernsehen SRF zum Thema «Nationalismus und Populismus – wohin steuert die Schweiz?». (SDA)

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