ROG begrüsst EGMR-Entscheid

Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüsst den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der den Einsatz einer versteckten Kamera durch den «Kassensturz» 2003 für rechtmässig befand.

Der EGMR widersprach damit den Entscheiden des Bundesgerichts wie auch des Zürcher Obergerichts (Werbewoche.ch berichtete). Die vier «Kassensturz»-Journalisten hatten die versteckte Kamera ein­gesetzt, um fragwürdige Geschäftspraktiken eines Versicherungsberaters zu doku­men­tieren. Gesicht und Stimme des Beraters waren im Film unkenntlich gemacht worden.

Für ROG ist dies ein wichtiger Sieg für die Informationsfreiheit, wie die Schweizer Sektion in einer Stellungnahme vom Mittwoch schreibt. Der EGMR habe anerkannt, dass das öffentliche Interesse für den Entscheid der SRF-Journalisten zu diesem Vorgehen aus­schlaggebend gewesen sei. ROG erinnert daran, dass versteckte Bild- und Tonaufnahmen bei den SRG-Redaktionen einer strikten Reglementierung unterliegen und immer Gegenstand einer sorgfältigen Güterabwägung sind. Die Europäische Menschenrechtskonvention, hält ROG fest, sei ein wichtiges Bollwerk zur Verteidigung der Menschenrechte, insbesondere der Informationsfreiheit – auch wenn eine politische Partei, die SVP, eine Volksinitiative plane, die den Vorrang des Schweizer Rechts vor dem Völkerrecht festlegen soll.

Weitere Artikel zum Thema