AZ Medien: Beteiligung an Radio 32 genehmigt
Die AZ Medien dürfen sich indirekt am Solothurner Radio 32 beteiligen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entschieden hat.
Durch die Mehrheitsübernahme bei der Dietschi AG, der Herausgeberin des Oltner Tagblatt, sind die AZ Medien nun auch indirekt mit 21,9 Prozent am Solothurner Radio 32 beteiligt, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Gruppe von Peter Wanner kontrolliert neben Tageszeitungen (unter anderem Aargauer Zeitung) und Fernsehen (Tele Züri, Tele M1, Tele Bärn, TV24) auch die beiden konzessionierten UKW-Programme Radio 24 und Radio Argovia.
Nach dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf ein Unternehmen eine unbeschränkte Anzahl von Radio- und Fernsehstationen besitzen, jedoch maximal je zwei Stationen mit Konzession. Das Uvek kommt zum Schluss, dass es Dietschi – und damit indirekt AZ Medien– weder rechtlich noch faktisch möglich ist, bestimmenden Einfluss auf das konzessionierte Radio 32 auszuüben. Die Konzession von Radio 32 kann der AZ Medien Gruppe daher nicht zugerechnet werden – insofern überschreitet sie die maximale Anzahl konzessionierter Stationen nicht. Da der Eigentümerwechsel bei Dietschi im Übrigen keine Veränderung bei Radio 32 nach sich zieht, können alle Konzessionsvoraussetzungen nach wie vor als erfüllt gelten. Das Uvek hat deshalb die indirekte Beteiligung der AZ Medien an Radio 32 genehmigt.
Das RTVG bestimmt, dass jede Beteiligungsänderung im Umfang von mehr als 20 Prozent bei einem konzessionierten Programmveranstalter einen wirtschaftlichen Übergang der Konzession darstellt und vom Departement genehmigt werden muss. Radio 32 besitzt eine Konzession des Uvek für die Veranstaltung eines lokal-regionalen UKW-Radioprogramms im Gebiet Solothurn-Olten. Das Medienhaus AZ Medien hatte sich im Jahr 2012 vollständig von Radio 32 zurückgezogen, nachdem es das Radio zuvor seit 2009 wirtschaftlich beherrscht hatte. Die Fernsehstationen der AZ Medien Gruppe Tele M1 und TeleBärn besitzen eine Konzession, während Tele Züri und TV24 so genannte meldepflichtige Programme sind.