Verleger besorgt über Teletext-Nachfolger HbbTV

Der Verband Schweizer Medien kritisiert die geplante definitive Einführung von HbbTV für die SRG und sieht darin eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Privaten. Mit HbbTV werde zudem das Onlinewerbeverbot der SRG unterlaufen.

Das Uvek will der SRG mittels einer Änderung der SRG-Konzession und einer Teilrevision der Radio- und TV-Verordnung die definitive Einführung von HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband Television) erlauben. Damit würde HbbTV, die Kombination von SRG-Fernsehprogrammen und SRG Zusatzangeboten über Online auf dem TV-Bildschirm, faktisch zum Service public erklärt, so eine Stellungnahme des Verbandes Schweizer Medien. Die SRG hat HbbTV seit 2013 im Testbetrieb aufgeschaltet. HbbTV erlaubt es Fernsehanbietern – derzeit in der Schweiz der SRG – auf dem Bildschirm mittels eines Balkens am unteren Bildschirmrand über Apps eine ganze Auswahl an zusätzlichen Informationen und Angebote zu präsentieren. Diese Informationen – Texte, Bilder, Videos – kann der Nutzer mit der Fernbedienung über das Internet beziehen. Damit wird faktisch ein neues SRG-Angebot kreiert.

Insoweit HbbTV bloss eine Weiterentwicklung des bisherigen Teletextes darstellen würde, wäre dies nach Meinung des Verbandes Schweizer Medien unbedenklich. Die neue Technologie gehe jedoch darüber hinaus. Über HbbTV sei auch der SRF-Player zugänglich, über den der Nutzer zusätzlich Videoinhalte der SRG online abrufen könne. Dieses Zusatzangebot müsse unbedingt eng an die bestehenden TV-Sendungen geknüpft sein und darf nicht eine eigenständige Weiterentwicklung des SRG-Angebots werden. HbbTV mache es technisch nämlich möglich, unbegrenzt zusätzlichen Content bereit zu stellen.

Schweizer Medien wehrt sich zudem dagegen, dass HbbTV der erste Schritt zur Einführung von Online-Werbung der SRG werde. Der Bundesrat untersagte es der SRG 2012 einstweilen, die neuen Werbe- und Sponsoring-Plattformen im Online-Bereich zu nutzen. Auf Teletext ist Werbung in Text- und Bildform erlaubt. Als Weiterentwicklung von Teletext sei diese Werbung auch auf HbbTV über das TV-Signal zulässig, heisst es in der Mitteilung weiter. Werbung im Internet müsse aber klar verboten bleiben, so der Verlegerverband. HbbTV ermögliche es dem TV-Veranstalter auch, über HbbTV Links beispielsweise zu einem Onlineshop zu setzen sowie Nutzerdaten zu sammeln und diese weiter zu verwerten. Auch dies konkurrenziere die privaten Medienhäuser mit ihren Angeboten. Die Kunden zahle bei HbbTV doppelt: Mit ihren Gebühren und mit ihren Daten.

Weitere Artikel zum Thema