VSP begrüsst Entscheid des Ständerates

Der Verband Schweizer Privatradios VSP begrüsst die Entscheide des Ständerates, die im Rahmen der Diskussion über die Teilrevision des RTVG zu Gunsten der privaten Medienlandschaft gefällt wurden.

Die Beratungen und Entscheide im Ständerat zur Teilrevision des RTVG hätten gezeigt, dass die Leistungen der privaten Medien anerkannt und geschätzt werden, so der VSP in einer Mitteilung vom Montag. So wolle der Ständerat eine Möglichkeit schaffen, bisherigen Veranstaltern eine Konzessionsverlängerung zu gewähren und die bisherige Erfüllung des Leistungsauftrages zu berücksichtigen. Auch beim Thema des Gebührensplittings spreche sich der Ständerat klar für die privaten Veranstalter aus: Neu sollen anstelle des heutigen geltenden 4-Prozent-Anteils eine Bandbreite von vier bis sechs Prozent der neuen Abgabe für die berechtigten privaten Veranstalter zur Verfügung stehen. Der VSP geht davon aus, dass mit diesem grösseren Anteil sowohl die Radioveranstalter in Berg- und Randregionen wie auch die zweisprachigen Sender eine verbesserte finanzielle Unterstützung im Sinne eines Marktausgleiches erhalten werden. Der Ständerat wolle auch Ausbildung und neue Technologie fördern. So habe er einen Gesetzesartikel angenommen, der bisher zu wenig ausgeschüttete Gebührengelder den berechtigten Veranstaltern zur Verfügung stelle. Damit könne im Radiobereich die Grundausbildung und die Förderung der neuen Technologie DAB+ unterstützt werden.

Mit diesen Entscheiden seien verschiedene Anliegen der privaten Radios aufgenommen worden, die dazu dienen werden, die Privatradiolandschaft zu stärken, so die Mitteilung weiter. Mit Genugtuung stelle man zudem fest, dass der Ständerart die anstehende sachliche Diskussion um die zukünftige Rolle des Service Public der SRG wünsche; er hat ein entsprechendes Postulat der zuständigen ständerätlichen Kommission angenommen.
 

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