Swisscom soll Internet-Geschwindigkeit verdoppeln

Der Bund will den Konsumentenschutz im Internet stärken: Der Preis für eine bestellte Dienstleistung muss dort angezeigt werden, wo für die Annahme des Angebots geklickt werden muss. Zudem soll die Swisscom verpflichtet werden, die Internet-Geschwindigkeit zu verdoppeln.

In der Grundversorgung beträgt die Downloadrate derzeit mindestens 1000 kbit/s, die Uploadrate 100 kbit/s. Neu soll die Geschwindigkeit auf 2000/200 kbit/s betragen, wobei die Swisscom dafür wie bisher höchstens 55 Franken pro Monat plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen darf. Weiter sollen Telekommunikationsanbieter keine Zusatzkosten mehr zu den angegebenen Preisen verlangen dürfen. Ziel ist es unter anderem, dass Anrufe auf 0800er-Nummern tatsächlich kostenlos sind, unabhängig davon, ob sie von einem Handy oder von einem Festanschluss aus getätigt werden.

Anhörung eröffnet

Diese neuen Vorschriften will das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit verschiedenen Verordnungsänderungen festlegen, zu welchen am Donnerstag die Anhörung eröffnet worden ist. Dazu gehört auch, dass sich kleinere Anbieter von Fernmeldediensten unter gewissen Bedingungen nicht mehr beim Bakom anmelden müssen.

Ein weiter Revisionsentwurf betrifft die Internet-Domain «.ch». Die Domain-Namen der Landes-Domain werden bis März 2015 von der Stiftung Switch vermarktet und gleichzeitig im Auftrag des Bakom verwaltet. International hat sich inzwischen die Trennung der beiden Funktionen durchgesetzt. Das Mandat soll deshalb neu ausgeschrieben werden. Das Modell soll auch für die neue generische Domain «.swiss» gelten, für die sich der Bund beworben hat und die direkt vom Bakom verwaltet werden soll. Die Bewerber für die Domain-Namen auf «.swiss» müssen einen direkten und besonderen Bezug zur Schweiz haben. Als Beispiel nennt das Bakom Dachorganisationen. Auch Unternehmen können eine «.swiss»-Domain beantragen, sie müssen aber den Sitz in der Schweiz oder einen besonderen Bezug zur Schweiz haben.

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