Impressum und Syndicom: Anzeige gegen Ringier

Nach Tamedia trifft es nun auch Ringier: Weil die Arbeitszeiten der Redaktion nicht erfasst werden, haben die Impressum und Syndicom beim Stadtzürcher Arbeitsinspektorat eine Anzeige eingereicht.

Mit der Anzeige wolle man auf die Überlastung der Medienschaffenden hinweisen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der zwei Journalistenverbände vom Donnerstag. Ringier müsse zusammen mit dem aufgerufenen Arbeitsinspektorat die Situation überprüfen. Überzeit seien die Stunden, welche über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden hinaus geleistet werden. Diese müssten zwingend kompensiert werden. Um sie zu messen, brauche es aber eine Arbeitszeiterfassung, schreiben die impressum und syndicom. Die technologische Entwicklung bringe immer neue Aufgaben und einen schnelleren Arbeitsrhythmus. Die Medienunternehmen würden zudem nach mehr Rentabilität streben und die Anzahl der Mitarbeitenden so tief wie möglich halten, wird weiter kritisiert.

Ringier bedauert «kontraproduktives Vorgehen»

Das Medienhaus Ringier reagierte überrascht auf den Zeitpunkt der Anzeige. «Wir haben gegenüber impressum stets Dialogbereitschaft bewiesen», sagte Ringier-Sprecher Edi Estermann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Seit längerer Zeit sei zudem ein Termin mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat vereinbart. Ringier und die Personalkommission seien bereits auf der Suche nach geeigneten Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitgeber hätten gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zudem bis zum 1. April Zeit, geeignete Massnahmen im Dialog mit den Mitarbeitenden zu ergreifen, sagte Estermann. Die Journalistenverbände kritisieren bei Ringier vor allem den fehlenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweiz und das Tessin. Der vertragslose Zustand sei der Hauptgrund für das Problem. Dieser jähre sich nun bald zum zehnten Mal. Die aktuellen Fälle zeigten, wie dringend notwendig es sei, einen neuen GAV auszuhandeln.

Trotz jahrelanger Bemühungen und etlicher konstruktiver Vorschläge seitens der Journalistinnen und Journalisten seien bisher weder Ringier noch der Verlegerverband bereit gewesen, eine sozialpartnerschaftliche Lösung zu suchen, heisst es weiter. Für den Gesundheitsschutz bleibe deshalb nur das Arbeitsgesetz, welches eine Arbeitszeiterfassung verlange. Der Ringier-Sprecher bezeichnete den Versuch der Journalistenverbände, die ins Stocken geratenen Verhandlungen bezüglich GAV nun so zu reaktivieren, als kontraproduktiv. «Dass die konstruktive Haltung von Ringier nun einseitig aufgekündigt wird, bedauern wir», sagte er.

Verband Schweizer Medien sucht Rat bei Fachleuten

Das Problem überlanger, gesetzeswidriger und nicht erfasster Arbeitszeit existiere nicht nur bei Ringier, sondern in der ganzen Medienbranche, schreiben die Journalistenverbände. So hatten die Verbände vor einem Monat die gleiche Anzeige beim Arbeitsinspektorat gegen Tamedia eingereicht. Auch auf der Redaktion des Tages-Anzeigers würden die Arbeitszeiten nicht erfasst. «Das Thema Arbeitszeiterfassung beschäftigt uns», sagte am Donnerstag der Präsident des Verbandes Schweizer Medien, Hanspeter Lebrument, auf Anfrage der SDA. «An unserer nächsten Sitzung im März werden wir mit Fachleuten aus dem Bereich Personal darüber reden. Wir müssen schauen, ob Handlungsbedarf besteht.»

«Die Frage ist, ob es für dieses Problem eine Lösung für die ganze Branche gibt», sagte Lebrument. Erzwingen könne man eine solche aber nicht. «Wir können nur sagen, was angemessen wäre.» Wichtig sei zudem, dass man wisse, was die Journalistinnen und Journalisten selber dazu sagen würden. (SDA)
 

Bild: Keystone
 

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