Ringier zieht Urteil gegen Blick-Journalisten weiter

Der Medienkonzern Ringier akzeptiert die Verurteilung eines Blick-Journalisten durch das Kreisgericht Wil SG nicht. Er zieht das Urteil an das St. Galler Kantonsgericht weiter.

Riniger-Sprecher Edi Estermann bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der Neuen Zürcher Zeitung NZZ. Das Kreisgericht hatte den Journalisten am 16. Mai zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren einen Detektiv dazu gebracht, bei der Polizei Bilder von zwei Taxifahrern zu beschaffen, die der Vergewaltigung beschuldigt waren.

Eines der im Blick veröffentlichten Bilder zeigte einen Mann, der in der Zwischenzeit zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auf dem zweiten Foto war dessen unschuldiger Bruder zu sehen. Der Einzelrichter beurteilte die Beschaffung der Bilder als Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung.

Nach Ansicht des Ringier-Konzerns könnte mit dem Wiler Entscheid ein Präjudiz geschaffen werden. Laut Estermann würde jeder ««hart recherchierende Journalist» Gefahr laufen, sich strafbar zu machen, wenn er mehr als offizielle Informationen verwendet. Der Blick-Reporter habe seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichtet. (SDA)
 

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