Presserat weist Beschwerde gegen Tages-Anzeiger ab

Der Tages-Anzeiger hat mit seiner Berichterstattung über mutmassliche Misshandlungen in einem Thurgauer Kloster nicht gegen die journalistischen Richtlinien verstossen. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen eine Artikelserie vom vergangenen Jahr abgewiesen.

In fünf Artikeln hatte der Tages-Anzeiger von Juni bis September 2012 über schwere Vorwürfe gegen einen Pater des Klosters Fischingen berichtet. Ein ehemaliger Schüler legte dar, er sei vom Pater wiederholt geschlagen und sexuell missbraucht worden. Ein anonymer Beschwerdeführer sah durch die Berichterstattung mehrere Punkte der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten und Journalistinnen» verletzt. Unter anderem warf er der Zeitung die Verbreitung von unbestätigten Informationen ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung vor.

Zwar sei der Tonfall in den beanstandeten Artikeln zuweilen anklägerisch und einseitig, schreibt der Presserat nun in seiner Antwort. Trotzdem sei für den Leser erkennbar, dass der Sachverhalt umstritten und der Angeschuldigte nicht verurteilt sei. Zudem liege der Vorwurf des Missbrauchs in einem Kinderheim im öffentlichen Interesse.

Privatsphäre verletzt

Eine weitere Beschwerde wies der Presserat zumindest in Teilen ab. Der Westschweizer Wochenzeitschrift L'Illustré war vom Waadtländer Anwaltsverband vorgeworfen worden, bei der Berichterstattung über die Festnahme eines mutmasslichen Pädophilen die Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Ausserdem habe die Zeitschrift die Privatsphäre des Angeschuldigten missachtet. L'Illustré ist mit der Veröffentlichung eines Passfotos sowie weiterer Details des Angeschuldigten tatsächlich zu weit gegangen, wie der Presserat festhält. Die Unschuldsvermutung sah das Gremium jedoch nicht verletzt. (SDA)

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