Schweizer Medien: Besserer Schutz für Inhalte im Internet gefordert

Der Verband Schweizer Medien fordert einen verbesserten Rechtsschutz für Medienunternehmen. Der urheberrechtliche Schutz sei nicht mehr zeitgemäss, um die unlautere digitale Verwertung/Nutzung der publizistischen Gesamtleistung der Verlage zu verhindern.

Dies betreffe auch die organisatorischen Leistungen wie Korrektorat, Lektorat, Zusammenstellung der einzelnen Texte zu einer einheitlichen Zeitung, Vertrieb, Marketing, Markenreputation, Layout, Druck, wie der Verband Schweizer Medien in einem Communiqué vom Freitag schreibt. In vergleichbaren Branchen sei diese Schutzlücke durch ein Leistungsschutzrecht beseitigt worden. Sendeunternehmen und Tonträgerhersteller hätten ein solches Recht schon seit geraumer Zeit und können dank diesem Institut ihre Rechte gegen Dritte besser verteidigen.

Mit der Verbesserung des Rechtschutzes für Medienunternehmen sollen Verlage einen markant verbesserten Investitionsschutz und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten gegen Rechtsverletzer erhalten. «Dieser Schutz ist wichtig, weil er auch eine notwendige Voraussetzung für die nötige Etablierung von Bezahlmodellen für die digitalen Angebote der Verlage darstellt», schreibt der Verband. Ein konkreter Schutz für Medienunternehmen würde aussagekräftige Ausschnitte von journalistischen Artikeln umfassen, welche durch das Urheber- und Lauterkeitsrecht bis anhin nicht ausreichend geschützt seien, wobei das bestehende Zitatrecht unangetastet bleiben solle. Dies würde für gewerbliche News-Aggregatoren bedeuten, dass sie für die Verwendung von News- Ausschnitten mit den Verlagen Nutzungsvereinbarungen schliessen müssten. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wäre frei gestaltbar, eine Kollektivverwertung wird abgelehnt.

Bundesrätin Sommaruga hat eine Arbeitsgruppe AGUR12 eingesetzt, welche unter anderem das Urheberrechtsgesetz unter dem Gesichtspunkt der elektronischen Nutzung von Medien beurteilt. Der Verband Schweizer Medien hat in dieser Arbeitsgruppe Einsitz und wird seine Anliegen in diesem Rahmen einbringen. Daneben hat das Verbands-Präsidium am Freitag beschlossen, eine interne Arbeitsgruppe einzusetzen, welche weitere Möglichkeiten prüft, die eine Verbesserung des Schutzes der Verlagsleistungen gegen unrechtmässige gewerbliche Nutzung bringen sollen. Das Präsidium wird im Frühjahr das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe weiterbehandeln.

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