Schweizer Medien: Zufrieden mit dem SRG-Entscheid

Der Verband Schweizer Medien zeigt sich in einer Mitteilung zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats, das Online-Werbeverbot der SRG aufrechtzuerhalten.

Mit seinem Entscheid vom 14. September 2012 setze der Bundesrat ein klares Zeichen zugunsten der privaten Medienanbieter und gegen weitere Wettbewerbsverzerrungen, so der Verband in einer Mitteilung von Freitag. 2010 ersuchte die SRG um Aufhebung des Online-Werbeverbotes mit der Begründung, die Werbung auf den Internetseiten würden die sinkenden Gebühreneinnahmen ausgleichen. Dem Verband Schweizer Medien sei es gelungen aufzuzeigen, dass diese Notwendigkeit nicht bestehe, da einerseits durch die Bevölkerungszunahme und andererseits durch mehr Fernsehwerbung, Sponsoring und Productplacement stetig mehr Geld in die Kassen des gebührenfinanzierten Fernsehens fliesse.

Schweizer Medien begrüsse grundsätzlich, dass der Bundesrat die Radio/TV-Konzession überarbeiten wolle. Die SRG müsse ihren Auftrag als Anbieter von audio-visuellen Beiträgen auch über die neuen Vertriebskanäle erfüllen. Die TV-Sendegefässe sollten deshalb auch über das Internet abgerufen werden können, so die Mitteilung weiter. Dabei müsse aber klar definiert sein, dass der Auftrag der SRG im audio-visuellen Bereich liege und nicht im selbständigen textbasierten Auftritt. Mit der schweizweit grössten Online-Redaktion habe sich die SRG klammheimlich eine Basis geschaffen, welche die privaten Medienhäuser in deren Online-Auftritten massiv konkurrenziere. Das textbasierte Angebot im Internet und auf den mobilen Kanälen gehöre aus Sicht von Schweizer Medien definitiv nicht zum gesetzlichen Auftrag der SRG und müsse deshalb klar eingeschränkt werden. Die SRG dürfe nicht die Online-Bezahlangebote der privaten Medienanbieter mit Gratisangeboten ausserhalb des Service public konkurrenzieren.

Nur so könne mittel- und langfristig eine vielfältige und qualitativ gute Schweizer Medienlandschaft aufrecht erhalten werden, schreibt Schweizer Medien. Als Radio- und TV-Anbieter, der über staatlich verordnete Gebühren finanziert werde, müsse die SRG gewisse Einschränkungen in ihrem Auftritt akzeptieren. So verstanden mache die Überarbeitung der Konzession aus Sicht der privaten Medienanbieter durchaus Sinn, denn es könne nicht hingenommen werden, dass die SRG selber ihr Angebot laufend schleichend ausweite. Die Aufsichtsbehörde müsse hier klare Grenzen setzen.
 

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