Ombudsmann: FDP-Beschwerde gegen Schweizer Radio DRS gestützt

Schweizer Radio DRS hat in einem Beitrag über FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt der Ombudsmann der Deutschschweizer SRG, Achille Casanova.

Casanova ist auf eine Beanstandung der FDP eingetreten. Die Partei hatte sich an einem Beitrag im Schweizer Radio DRS über ihren Bundesrat Johann Schneider- Ammann gestört. Der Ombudsmann kommt zum Schluss, Schneider-Ammann sei irrtümlicherweise persönlich und allein für die Politik des Gesamtbundesrates verantwortlich gemacht worden. «Ich stelle daher eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes fest», schreibt Casanova im Schlussbericht.

Die Kritik gilt einem Beitrag in der Sendung «Rendez-vous» vom 1. September. Darin wurde die Rolle des Volkswirtschaftsminister bei der Bewältigung der Frankenkrise beleuchtet. Tags zuvor hatte der Bundesrat ein Hilfspaket für die Wirtschaft in Höhe von 870 Millionen Franken beschlossen. Wiederum zwei Wochen zuvor hatte Schneider-Ammann ein Paket über 2 Milliarden Franken in Aussicht gestellt. In der Anmoderation des Berichts heisst es: «…seine (Schneider-Ammanns) Ankündigungen zeichnen eine wenig klare Linie.» Anschliessend werden Aussagen des FDP-Bundesrates eingespielt, die dieser an drei verschiedenen Medienkonferenzen gemacht hatte.

Verstoss gegen Sorgfaltspflicht

Der Beitrag verstosse gegen die Sorgfaltspflicht, monierte die FDP in einem Brief an die Ombudsstelle von Mitte September. Der angeschuldigte Bundesrat erhalte weder die Möglichkeit zur Stellungnahme, noch kämen Drittpersonen zur Stützung der These zu Wort. Die Zitate seien ausserdem aus dem Zusammenhang gerissen.

Lis Borner, Chefredaktorin von Schweizer Radio DRS, hält in einem Schreiben an die Ombudsstelle dagegen: Ein Bundesrat müsse sich auf seine öffentlichen Aussagen behaften lassen. Der Beitrag gehe «zweifellos sehr kritisch mit Bundesrat Schneider-Ammann um», widerspiegle aber die allgemeine Wahrnehmung zum Zeitpunkt der Ausstrahlung.

In der Tat hätten sämtliche Medien die Politik des Bundesrates als konzeptlos kritisiert, schreibt Casanova. Dass diese auch vom Radio DRS kritisch analysiert werde, sei «journalistisch geradezu zwingend». Als unzulässig beurteilt der Ombudsmann, dass sich die Kritik auf ein einzelnes Mitglied der Landesregierung konzentriert, obwohl dieses «eindeutig» die Meinung des Kollegiums vertreten habe. Die Kritik wäre laut Casanova aber zulässig gewesen, wenn der Beitrag als Kommentar erkennbar gewesen wäre.

Die Ombudsstelle vermittelt bei Beanstandungen gegen die SRG zwischen den Beteiligten. Ihr Bericht hat nur feststellenden Charakter, sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Beschwerdeführer können aber in einem zweiten Schritt an die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) des Bundes gelangen. (SDA)

 

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