Presserat: Beschwerden gegen Blick, Tagesanzeiger und Le Matin gutgeheissen

Die Aargauer SP-Nationalrätin Doris Stump ist vom Blick zu Unrecht mit zwei umstrittenen Behördenrichtlinien für eine geschlechterneutrale Sprache in Verbindung gebracht worden, wie der Schweizer Presserat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil feststellt. Ausserdem hiess der Presserat eine Beschwerde gegen den Tagesanzeiger und Le Matin teilweise gut.

Der Blick hatte sich im Juni 2010 über die Behördenrichtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache mokiert. Der Leitfaden der Stadt Bern ersetze Fussgängerstreifen durch Zebrastreifen, und der Bund schreibe seinen Amtsstellen gar vor, anstatt Vater oder Mutter neu Eltern zu schreiben. Einen Tag später benannte die Zeitung auch die «Schuldige für diesen „Sprach- Irrsinn», die Aargauer SP-Nationalrätin Doris Stump. Diese beschwerte sich beim Presserat, sie habe an keinem der beiden Leitfäden mitgearbeitet und auch keine Sprachregelung verordnet.

Es sei unfair, eine harsche Kritik auf unzutreffende Fakten zu stützen, schreibt der Presserat in seinem Urteil und hiess die Beschwerde gut. Die Zeitung unterstelle der Politikerin zu Unrecht, sie sei dafür verantwortlich, dass die Bundesbehörden anstatt Vater oder Mutter angeblich nur noch Eltern schreiben dürfen. Zwar dürfe der Blick die Bemühungen der Behörden für eine geschlechtergerechte Sprache als Sprach-Irrsinn bezeichnen und das politische Engagement von Doris Stump für dieses Anliegen scharf kritisieren. Es sei aber unfair, diese Kritik auf verzerrte Fakten zu stützen.

Berichterstattung über Spam-Mail-Versender nicht ganz lupenrein
Zeitungen dürfen aus einer polizeilichen Fahndung in einem Land nicht eine weltweite Suche machen. Auch die Nennung des vollen Namens und der Abdruck eines Bildes des «weltweit aktivsten Spammers» war gemäss einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Presserates übertrieben. Nachdem Tagesanzeiger, 20 minutes und Le Matin vor rund einem Jahr berichtet hatten, ein Genfer gehöre zu den grössten Versendern von Spam-Mails, beschwerte sich der Betroffene beim Presserat über die gemäss seiner Darstellung wahrheitswidrigen, entstellenden Berichte der drei Zeitungen, die ihn zudem grundlos identifizierten.

Der Presserat hiess die Beschwerden gegen den Tagesanzeiger und Le Matin teilweise gut und wies diejenige gegen 20 minutes ab. Die drei Zeitungen hätten grösstenteils zutreffend berichtet, soweit er dies beurteilen könne, anhand der ihm zur Verfügung stehenden Dokumente, schreibt der Presserat. Doch Le Matin habe in der Online-Version des Artikels mit der unbelegten Behauptung, der Mann werde weltweit gesucht, die Fakten entstellt. Als unverhältnismässig bezeichnete der Presserat die Nennung des vollen Namens und die Veröffentlichung des Bildes durch den Tagesanzeiger Es hätte genügt, im Bericht die wirtschaftlich relativ unbedeutende Firma des Beschwerdeführers zu nennen.
 

Weitere Artikel zum Thema