Presse-GAV:  Eidgenössische Einigungsstelle wird nun eingeschaltet

Im Konflikt um einen Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweizer Presse wird die eidgenössische Einigungsstelle nun eingeschaltet. Die Verleger bleiben aber weiterhin skeptisch.

Im Konflikt um einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweizer Presse wird die eidgenössische Einigungsstelle nun eingeschaltet. Der Verband Schweizer Presse fügt sich zwar diesem Entscheid, bleibt aber weiterhin skeptisch, was den Nutzen dieser Institution betrifft.Die Einigungsstelle wurde auf Ersuchen der Mediengewerkschaften Comedia und Impressum vom Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit Verfügung vom 15. Juni 2006 eingesetzt. Somit sei ihrem Gesuch um Einsetzung der Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten entsprochen worden, erklärten Comedia und Impressum. Im Dezember 2005 waren die beiden Gewerkschaften an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gelangt, um die Verhandlungen mit dem Verband Schweizer Presse für einen neuen GAV (Deutschschweiz und Tessin) wieder in Bewegung zu bringen. Die Gewerkschaften strebten konstruktive Gespräche an und hofften auf dieselbe Einstellung von Seiten der Verleger, hiess es weiter.
Die Verleger hatten sich zuvor gegen die Einsetzung der Einigungsstelle ausgesprochen. Sie bezweifelten, dass der GAV-Konflikt ein Fall für das «Gesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten» sei. Der Entscheid zur Einsetzung der Schlichtungsstelle sei für die Verleger jedoch nicht überraschend gekommen, erklärte Hanspeter Kellermüller, Rechtskonsulent des Verbandes Schweizer Presse. Der Verband wolle dennoch wie bis anhin an seiner Position festhalten, wonach der Lohn der Medienschaffenden nicht in einem GAV, sondern in den Unternehmen festgelegt werden soll, so Kellermüller.
Die Mediengewerkschaften streben dagegen einen GAV mit Mindestlöhnen an. Die Positionen seien unvereinbar, sagte Kellermüller. Daran werde auch das Einigungsverfahren nichts ändern. Die Einigungsstelle wird lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle könnte sie nur dann auftreten, wenn sich beide Seiten über die Lohnregelung einig seien. Als erstes soll nun ein Termin für eine Verhandlung festgelegt werden, teilte das Seco, welches das Sekretariat der Einigungsstelle führt, mit.

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