BZ-Beteiligung an 20 Minuten geht vor Bundesgericht

Die Wettbewerbskommission hat den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen an das oberste Gericht weitergezogen.

Das Bundesgericht wird sich mit der umstrittenen Beteiligung der Berner Zeitung an der Pendlerzeitung 20 Minuten befassen. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat einen Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weitergezogen, wie die SDA meldet. Die Weko hatte die Beteiligung an der Pendlerzeitung im Januar 2004 untersagt. Dieses Verbot stiess die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Anfang Mai um, nachdem die Espace Media Groupe Beschwerde eingelegt hatte.Die Weko hat nun beim Bundesgericht Beschwerde erhoben, wie ihr stellvertretender Direktor Patrik Ducrey am Freitag auf Anfrage der SDA sagte. Das Bundesgericht müsse „gewisse grundsätzliche Fragen“ prüfen, erklärte Ducret, ohne diese genauer ausführen zu wollen. Der Weiterzug der Weko bedeutet, dass sich die Berner Zeitung vorläufig nicht wie geplant mit 17,5 Prozent an der Pendlerzeitung beteiligen kann. Die Espace Media Groupe bedauert diese Beschwerde ausserordentlich. „Das nun weiterhin hängige Verfahren blockiert unternehmerische und strategische Entscheide und führt zu weiteren Verzögerungen in einem äusserst dynamischen Markt“, heisst es in einer Stellungnahme des Unternehmens.

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