Presserat bestätigt Freiheit der Satire

Der Schweizer Presserat hat eine Leser-Beschwerde gegen die Zeitung Le Temps als unbegründet zurückgewiesen, die eine Karikatur des Papstes veröffentlicht hatte.

Der Schweizer Presserat hat eine Leser-Beschwerde gegen die Zeitung Le Temps als unbegründet zurückgewiesen, die eine Karikatur des Papstes veröffentlicht hatte. Die Illustration zeigte den aufgebahrten Leichnam des verstorbenen Papstes, eine Schar Gläubige und ein Kruzifix. Jesus am Kreuz wendet sich mit den Worten „Stört es euch nicht, dass ich existiere?“ an die Menge. Das Urteil des Presserats bestätigte, dass die Freiheit der Satire und der Karikatur nicht durch religiöse Verbote eingeschränkt werden dürfe. Er erinnerte aber daran, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, das Diskriminierungsverbot, die Menschenwürde und das Wahrheitsgebot zu beachten seien.

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