UBI weisst Beschwerde gegen Actionfilm ab

Der von 87 Personen unterstützte Beschwerdeführer war der Meinung, dass zwei programmrechtliche Bestimmungen verletzt worden seien.


Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen den auf Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlten US-Spielfilm „The Glimmer Man“ abgewiesen. Der von 87 Personen unterstützte Beschwerdeführer war der Meinung, dass zwei programmrechtliche Bestimmungen verletzt worden seien: Es liege einerseits eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze vor, anderseits eine Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung. In ihrer Beurteilung kommt die UBI zum Ergebnis, dass sich „The Glimmer Man“ weder dazu eignet, einer gegen die Rechtstaatlichkeit gerichteten Politik Vorschub zu leisten, noch vermögen die beanstandeten Szenen die staatliche Ordnung in konkreter Weise zu gefährden. Es könne in Filmgenres wie Actionfilmen, in denen es primär um Unterhaltung geht, nicht ein rechtstaatlich konformes Verhalten verlangt werden. Die Ausstrahlungszeit (22.50 Uhr) genügte den programmrechtlichen Anforderungen. Ob ein Film gewaltverherrlichend sei und damit Programmrecht verletze, hänge primär davon ab, ob die Ausstrahlung dem Publikum eine gebührende Distanz zu den gezeigten Gewaltdarstellungen ermöglicht. Die Beschwerdeinstanz hält im Entscheid jedoch fest, dass die Anhäufung von Darstellungen ungezügelter Gewalt durchaus kritische Fragen aufwirft. Es besteht namentlich die Gefahr, dass die Hemmschwelle bei der Ausstrahlung von Filmen, die gewalttätige Inhalte beinhalten, schrittweise immer tiefer fällt.

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