Künftig sollen alle Telekom-Kunden vor unerwünschten Anrufen geschützt werden

Das neue Fernmeldegesetz will Telefongesellschaften verpflichten, die Kunden vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen.

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Das Gesetz wird derzeit überarbeitet. Für Diskussion sorgt der Artikel 45a. Eine neue Vorschrift soll Telekommunikationsanbieter verpflichten, die Kundschaft vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen. Dies schreibt die NZZ am Sonntag in ihrer aktuellen Ausgabe.

Eine Blacklist für dubiose Callcenter führt heute erst die Swisscom. Was aus Kundensicht erfreulich ist, stellt für seriöse Markt- und Meinungsforschungsinstitute jedoch ein potentielles Ärgernis dar (Werbewoche.ch berichtete). Sie beklagen sich, auf der Blacklist zu landen, obwohl sie sich an den Branchenkodex hielten.

Der Entwurf des neuen Fernmeldegesetzes verpflichtet die Telefongesellschaften daher, die seriösen Markt- und Sozialforscher nicht zu behindern. Die Lösung ist eine Whitelist, auf der die Nummern der korrekt arbeitenden Unternehmen erfasst werden. Die Swisscom führt bereits heute eine solche Liste – auf ihre befindet sich jedoch lediglich das Bundesamt für Statistik.

Die Meinungen über die Grösse des Problems irrtümlich verhinderte Anrufe gehen bei Swisscom und der Marktforschung weit auseinander. Swisscom beteuert, man blockiere VSMS (Verband Schweizer Markt- und Sozialforschung) – Mitglieder, die ihre Branchenrichtlinie einhielten, nicht. Das Problem bestehe immer noch, kritisiert hingegen Stefan Klug vom Marktforschungsunternehmen Demoscope in der NZZ am Sonntag.

Klarheit soll nun ein Pilottest bringen, auf welchen sich die beiden Seiten geeinigt haben. Dieser soll untersuchen, ob auch seriöse Forscher von der Swisscom behindert werden.

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