Mittel für St. Galler Tourismusförderung werden aufgestockt

Die St. Galler Regierung hat eine kleine Revision des Tourismusgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Vorgesehen ist eine Aufstockung der Tourismusförderung. Teilweise werden damit Einnahmeausfälle kompensiert, die wegen der Pandemie entstanden sind.

Die St. Galler Regierung will die Tourismusförderung aufstocken. Sie hat dafür eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. (Symbolbild: Keystone/Walter Bieri)

Die vier Tourismusorganisationen von regionaler Bedeutung im Kanton St. Gallen – Heidiland, Rapperswil-Zürichsee, Toggenburg, St. Gallen-Bodensee – können für Leistungen im Marketing finanziell unterstützt werden.

Der Kanton führt dazu eine Tourismusrechnung. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Finanzierungskreislauf: Die Mittel stammen aus den Beherbungs- und Gastwirtschaftsabgaben, die die Gemeinden einziehen. Weiter kam bisher die Hälfte der Kursaalabgabe dazu, die das B-Casino in Bad Ragaz abliefert.

Diese Tourismusrechnung ist zunehmend in die Schieflage geraten. «Sinkende Logiernächtezahlen im Kanton reduzierten die Einnahmen aus den Beherbungsabgaben», heisst es in den Unterlagen zur Vernehmlassung. Gleichzeitig sei die Abgabe des Casinos in Bad Ragaz «seit Jahren rückläufig». Als Grund wird die verschärfte Konkurrenzsituation wegen der Casinos im Fürstentum Liechtenstein angegeben.

Pandemie führte zu weiteren Ausfällen

Die Pandemie hat die Situation weiter verschärft. Der Kanton erliess den Tourismusbetrieben 2020 und 2021 als Unterstützung die Beherbungs- und Gastwirtschaftsabgaben. All diese Faktoren führen nun dazu, dass die Reserven in der Tourismusrechnung voraussichtlich 2023 aufgebraucht wären.

Die Regierung will deshalb als Einmaleinlage 2,2 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital entnehmen und damit die Ausfälle während der Pandemie kompensieren. Zudem soll künftig die gesamte Kursaalabgabe für die Tourismusförderung eingesetzt werden. Bisher floss die Hälfte in den Staatshaushalt. Dort rechnet die Regierung mit jährlichen Mindereinnahmen von 900’000 Franken.

Mit der Revision soll auch die Unterstützung touristischer Vorhaben aufgehoben werden, mit der kantonale Beiträge an einzelne Hotelbauten möglich waren. Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) seien davon nicht betroffen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert bis am 14. April. (SDA)

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