Doch nicht so «Bella Italia»: Coop wird irreführende Werbung vorgeworfen

Weil Olivenöl im Italien-Kontext beworben wurde, obwohl es gar nicht aus Italien stammt, wurde gegen Coop Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingereicht.

bellaitalia

Der Stein des Anstosses: Das Olivenöl «Filippo Berio Il Classico». Dieses wurde im Rahmen der Italien-Wochen, die Coop im August veranstaltete, im italienischen Kontext beworben und präsentiert (siehe Bild oben), obwohl es sich um eine «Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union» handelt, wie auf der Rückseite der Flasche deklariert ist.

Wie die Schweiz am Wochenende in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hat die «International Olive Foundation» (IOF) mit Sitz in Luzern nun Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht. Die IOF – International Olive Foundation ist eine unabhängige Schweizer Prüfstelle für Natives Olivenöl Extra. Hinter der Stiftung steckt der Olivenölimporteur Silvan Brun.

Für ihn habe Coop ganz klar die Vorzüge der Italianità ausgenutzt und das Produkt «in einer für die Konsumenten irreführenden Weise als offensichtlich italienisches Erzeugnis beworben». Er habe Coop schon in der Vergangenheit auf das Fehlverhalten hingewiesen, bisher aber ohne Erfolg. Auf seinem Blog «Master of Olive Oil» kritisiert Brun den Detailhändler schon länger in Zusammenhang mit besagter Olivenöl-Marke. So wurde das Öl am Regal mit «Herstellung: Italien» (statt wie bei anderen Ölen mit «Herkunft: …») gekennzeichnet oder ein Filippo-Berio-Regal – laut Coop versehentlich – mit einem Italien-Fähnchen geschmückt.

 

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SLK wartet auf Coop-Stellungnahme

Gegenüber der Schweiz am Wochenende sagt Coop, man untersuche den genauen Sachverhalt aktuell. Gemäss den bisherigen Informationen entspreche die Deklaration auf den Produkten aber den gesetzlichen Vorgaben.

Klar ist aber auch, dass die Kennzeichnung, Verpackung oder Werbung laut Schweizer Lebensmittelgesetz bei den Konsumenten keine falschen Vorstellungen über Herstellung, Produktionsland oder Herkunft der Rohstoffe wecken dürfen.

Ehe die Lauterkeitskommission zu dem Sachverhalt Position bezieht, muss eine eventuelle Stellungnahme der Beschwerdegegnerin abgewartet werden. Die Frist dafür sei noch nicht verstrichen, so die Kommission in einem Schreiben, das der Werbewoche vorliegt. Frühestens in der Novembersitzung könne man sich dann dem Thema widmen.

Auch das kantonale Laboratorium Basel-Stadt nimmt sich dem Fall an. Sollte dieses einen Verstoss gegen das Lebensmittelrecht feststellen, kann es – im Gegensatz zur Lauterkeitskommission – verbindliche Massnahmen verordnen. Dabei kann es sich unter anderem um Anpassungen von Werbeaktionen handeln.

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