Swissness zieht nach wie vor

Swissness zieht nicht nur bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Angesichts des neuen Swissness-Gesetzes, das in weniger als einem Monat in Kraft tritt, auch bei Werbeauftraggebern und Agenturen. Am 1. Dezember rief KS Kommunikation Schweiz zum Workshop.

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Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie in der kommenden Werbewoche 21/16.

Das Interesse an den Ausführungen von Stephan Feige, geschäftsführender Partner der HTP St. Gallen Managementberatung, sowie von Stefan Szabo, Leiter Rechtsdienst gewerbliche Schutzrechte am Institut für geistiges Eigentum (IGE) war gross.

Der grüne Saal im Volkshaus platzte am Donnerstag aus allen Nähten, als die Sek­tion Deutschschweiz von KS Kommunikation Schweiz zum Praxisworkshop «Swissness – die Krux mit dem Kreuz» rief. Gerne liessen sich die Teilnehmenden von Auftraggeber- und Agenturseite im ersten Teil von den Erkenntnissen aus der Studie «Swissness Worldwide» der HTP bestätigen, dass Made in Switzerland weltweit und besonders in der Schweiz nach wie vor ein Faktor ist, der den Kaufentscheid vieler Konsumentinnen und Konsumenten positiv beeinflusst.

Allerdings nicht für alle Branchen, Produkte und Dienst­leistungen in gleichem Masse. Während die Menschen rund um den Globus für Uhren, Körperpflege, Kosmetik, Käse, Ferien und 3D-Drucker (!) überdurchschnittlich viel mehr bezahlen würden, wenn Schweiz darin steckt, können zum Beispiel die ICT- und Airline-Branche nicht viel von diesem Bonus profitieren. Alles über allem sind Schweizer Produk­te und Dienstleistungen jedoch top: in der globalen Wahrnehmung liegen sie nur einen Hauch hinter Deutschland, aber vor Japan, USA und Grossbritannien.

Dekoration oder Herkunft ist entscheidend

Die leise Euphorie über die Stärke der Marke Schweiz wich nach dem Referat von Stefan Szabo allerdings ein wenig der Ernüchterung. Zwar überzeugte der IGE-Fachspezialist mit umfassenden Kenntnissen der neuen Richtlinien für die kommerzielle Kommunikation. Auf konkrete Fragen wie, ob und in welcher Form Automobil-Importeure ab 1.1.17 noch mit einer «Swiss Edition» werben dürfen, konnte er jedoch keine abschliessende Antwort ge­ben. Zu viel hänge vom Einzelfall ab. Sicher sei lediglich, dass solche Produktebezeich­nun­gen nur dann legal seien, wenn das Zusatzpaket der Edition dazu da sei, spezifische Schweizer Richtlinien zu erfüllen.

Zwei Erkenntnisse schälten sich dennoch heraus: Zum einen ist der Gebrauch von Wappen künftig – mit Ausnahmen – der Eidgenossenschaft vorbehalten. Entscheidend ist zum anderen der Unterschied zwischen Dekoration und Herkunft. Ein Schweizer Kreuz darf nur dann benutzt werden, wenn das Produkt oder die Dienstleistung auch wirklich mehrheitlich aus der Schweiz stammt. Stefan Szabo konnte zudem das Votum von Gesprächsleiter Marc Schwenninger, Rechtskonsulent von KS Kommunikation Schweiz, nicht entkräften, dass auch diese Suppe wohl nicht so heiss gegessen werde wie sie gekocht worden ist. Schon bisher seien Verletzungen gegen die Nutzung des Schweizer Kreuzes nur zurückhaltend verfolgt worden, obgleich es sich um Offizialdelikte handelt.

Weitere Informationen über das neue Swissness-Gesetz finden Sie auf der Website des IGE unter Ige.ch/swissness.

Stimmen zum Workshop

«Obwohl ich natürlich gerne konkret gewusst hätte, ob und in welcher Form wir unsere «Swiss Edition» weiterhin bewerben dürfen, hat mir der Workshop sehr gut gefallen. Ich werde nun mit unseren Hausjuristen noch genauer abklären, was machbar ist und was nicht. Denn wir wollen sicher sein, dass unsere Werbung fair und richtig ist.»

Reto Kreis, Direktor bei Suzuki Automobile Schweiz

«In unserer Agentur betreuen wir verschiedene Kunden und Verbände, die mit der Swissness werben. Auch Merchandising ist für verschiedene Kunden ein wichtiges Thema. Wir hätten uns teilweise noch eindeutigere Antworten gewünscht. Uns hat jedoch gefallen, dass sowohl die Marketingseite wie auch die rechtliche Situation thematisiert worden sind.»

Claudia Minchau, Beraterin bei Schaerer und Partner

«Ich haben den Workshop besucht, weil ich unsicher war, was mit dem neuen Swissness-Gesetz auf mich zukommt. Dank dem Workshop bin ich nun für das Thema sensibilisiert. Die beiden kompetenten Referenten haben viel dazu beigetragen.»

Roger Hausmann, Schreibwerkstatt

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