Einigung bei Mindestlöhnen in Contact- und Callcentern

Die Sozialpartner der Contact- und Callcenter-Branchen haben sich auf eine Ergänzung der Mindestlöhne geeinigt. Neu profitieren alle Arbeitnehmenden, die mindestens fünf Jahre im gleichen Unternehmen beschäftigt sind, unabhängig von ihrer Funktion vom Mindestlohn.

Contact- und Callcentern
(Bild: Pexels.com)

Die Lohnstufe, welche aktuell nur für das administrative Personal und für Arbeitnehmende mit unterstützenden Funktionen gilt, wird um ein Kriterium erweitert mit Mindestlöhnen bis zu 4700 Franken, wie die Gewerkschaft Syndicom und die Arbeitgeberverbände Contactswiss und Callnet.ch am Dienstag mitteilten.

Für Langzeitangestellte der Branche könne dies eine substanzielle Verbesserung der Löhne bedeuten. Die Vertragsparteien hätten sich anlässlich der Lohnrunde im vergangenen November auf die Ergänzung der Mindestlöhne geeinigt.

Der Gesamtarbeitsvertrag, dem 4400 Arbeitnehmende in 23 verschiedenen Betrieben unterstellt sind, ist laut Mitteilung seit Juli 2018 allgemeinverbindlich. Die neue erläuterte Ergänzung der Lohnstufe 3 tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft und soll ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt werden, wie es weiter hiess.

Laut Syndicom ist diese Anpassung ein wichtiger Schritt für fortschrittliche Löhne in der Contact- und Callcenter-Branche. (SDA)

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