Cybersicherheit: Vernetzte Geräte müssen Privatsphäre besser schützen

Auf dem Schweizer Markt erhältliche vernetzte Geräte müssen ab 2024 die Privatsphäre ihrer Benutzerinnen und Benutzer besser schützen. Dazu gehören Smartphones, Smartwatches, Fitness-Tracker und drahtlose Spielzeuge.

(Foto: Unsplash.com)

Der bessere Schutz von Privatsphäre und Personendaten von Benutzerinnen und Benutzern soll mit einer Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (VFAV) erreicht werden, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Donnerstag mitteilte. Ausserdem soll dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden.

Die Revision tritt am 1. September 2022 in Kraft. Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann, muss dann über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten garantieren, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, wie das Bakom schreibt. Die neuen Bestimmungen des Bakom müssen Hersteller und Entwickler ab August 2024 anwenden.

Risiko verringern

Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden kann, müsse es über Funktionen verfügen, die das Betrugsrisiko deutlich verringern – zum Beispiel eine verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung.

Ausserdem muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören können. Sie müssten deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen, so das Bakom.

Mit den neuen Bestimmungen wird die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen. Die Normungsgremien der EU erarbeiten laut Bakom derzeit harmonisierte Normen, die der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens Ende September 2023 zur Verfügung stehen sollen. (sda.)

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