Syndicom sieht Bedarf für Weiterbildungsregelungen in ICT-Branche

Laut der Gewerkschaft Syndicom besteht in der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) klarer Handlungsbedarf für Weiterbildungsregelungen in den Arbeitsverträgen. Das belege eine in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz durchgeführte Umfrage.

Syndicom

In den Medienunterlagen zu einer Online-Medienkonferenz von Syndicom am Dienstag heisst es, in der Umfrage hätten 70 Prozent der Befragten angegeben, dass die Arbeitgeber von ihnen eine Teilnahme an Weiterbildungen erwarten. Bei 80 Prozent der Befragten sei der letzte Besuch einer Weiterbildung finanziell unterstützt worden.

Weiterbildungsregelungen in Arbeitsverträgen – bestenfalls über einen GAV kollektiv für alle abgesichert – wirkten sich positiv auf die Weiterbildungskonditionen der ICT-Beschäftigten aus. Einerseits erhielten jene mit Regelungen eher eine finanzielle Unterstützung für ihre Weiterbildungsaktivitäten. Andererseits sähen sich diejenigen ohne Weiterbildungsregelungen im Arbeitsvertrag häufiger gezwungen, aus Zeitmangel keine Weiterbildung zu besuchen.

 

Weiterbildung statt Personalabbau

Die Unternehmen seien in der Verantwortung, die Arbeitnehmenden vorausschauend auf die digitale Transformation hin weiterzubilden, statt Personal abzubauen, schreibt Syndicom. Ein Paradigmenwechsel in der betrieblichen Bildungspolitik sei jetzt nötig.

Die Studie zeige weiter, dass eher jüngere Männer mit hohem Bildungsabschluss vom Weiterbildungsangebot profitierten. Branche und Politik seien nun zur Stärkung des Werkplatzes gefordert, spezifische, für alle zugängliche Angebote der Aus- und Weiterbildung besonders zu Gunsten von Frauen, älteren Beschäftigten und Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. (SDA)

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