Uber-Chef droht der Schweiz mit Rückzug

Da sich Uber in der Schweiz mit den Behörden nicht einig wird, schliesst Uber-Chef Steve Salom nicht aus, dass man den Fahrdienst hierzulande nicht mehr benutzen kann.

uber-schweiz

Uber befindet sich mit den Schweizer Behörden schon länger im Streit: Während der Fahrdienstleister sich als reiner Fahrtenvermittler sieht, wird er von den offiziellen Stellen als Arbeitgeber eingestuft. Genf definiert Uber als Taxidienst. Auch die Suva und die Sozialversicherungsanstalt der Stadt Zürich stufen Uber als Arbeitgeber ein. Das bedeutet für das Unternehmen vor allem eines: viele Pflichten und grössere Verantwortung gegenüber den Fahrern. Uber hat gegen die Entscheide, welche den App-Anbieter als Arbeitgeber einstufen, Rekurs eingelegt.

 

«…dann könnten wir hier nicht mehr operieren»

Wie die NZZ am Sonntag berichtet, könnte Uber in der Schweiz bald Geschichte sein. «Wenn tatsächlich alle Instanzen sagen: Ihr seid ein Arbeitgeber und daneben gibt es keine Alternative, könnten wir hier nicht mehr operieren», sagt Uber-Schweiz-Chef Steve Salom, gegenüber der Zeitung. «Wir sind eine Plattform, das ist unsere DNA.» Salom sieht diese Einschätzung nicht als etwas Negatives, Flexibilität und soziale Sicherheit müssten sich nicht ausschliessen, sagt er.

 

Selbständig oder angestellt?

Uber betrachtet die eigenen Fahrer als Selbständige. Sie benötigen eine Taxilizenz, ein Smartphone und ein Auto. Uber vermittelt ihnen die Fahrten und legt per Algorithmus die Fahrpreise fest. Am Ende soll ein Durchschnittsverdienst von 27 Franken pro Stunde resultieren. Weil die Fahrer die Preise nicht – wie etwa normale Selbständige – festlegen können und somit von Uber abhängig sind, wird Uber aus Behördensicht als Arbeitgeber betrachtet.

Gleichzeitig können Uber-Fahrer ihre Arbeitszeit vollständig frei einteilen und wählen. Ein Fahrer kann auch nur eine Stunde pro Monat der Tätigkeit nachgehen – oder überhaupt nicht fahren. Aus Uber-Sicht macht ein Angestellten-Verhältnis unter diesen Bedingungen überhaupt keinen Sinn.

 

Hauptsache versichert

Entscheidend sei hingegen, dass die Fahrer versichert seien, sagt Salmon – unabhängig vom Status. Hier schiebt Salmon den schwarzen Peter den Behörden zu: So könnten Uber-Fahrer in Zürich die AHV-Beiträge gar nicht selbständig einzahlen, weil die SVA sie erst annehmen werde, wenn ein Gerichtsentscheid vorliege.

Laut Salom könnte sich Uber auch vorstellen, die Sozialversicherungsbeiträge der Fahrer einzuziehen und an die Behörden weiterzuleiten. Mit einem Haken: «Alles, was wir in diese Richtung täten, würde uns so ausgelegt, als ob wir ein Arbeitgeber wären.»

 

Uber will bis vors Bundesgericht gehen

Im Ausland bieten mittlerweile unzählige Fahrtenvermittler ihre Dienste an. In der Schweiz hingegen treten sie aufgrund der Rechtsunsicherheit gar nicht erst an oder ziehen sich – wie im Fall der Plattform Kapten in Genf – wieder zurück. Uber hingegen ist vorläufig noch gewillt, für das eigene, sehr flexible Geschäftsmodell zu kämpfen und wird mit dem Anliegen wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen.

Nicht eingehen wird man hingegen auf eine Forderung der Gewerkschaft Unia. Diese ist der Ansicht, dass Uber den Fahrern bis zu einer halben Milliarde Franken Sozialversicherungsbeiträge schuldet. Rückwirkend seit dem Markteintritt 2013. «Das ist dermassen übertrieben und falsch, da weiss ich gar nicht, wo ich anfangen soll», sagt Steve Salmon gegenüber der NZZ am Sonntag.

 

Weitere Artikel zum Thema