Schweizer Gericht entscheidet: Uber-Fahrer ist Angestellter des Konzerns

Ein möglicherweise wegweisendes Urteil in der Schweiz: Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Lausanner Arbeitsgericht am Donnerstag einen Prozess gegen den Fahrdienstvermittler Uberpop gewonnen und gilt damit als Angestellter des Weltkonzerns.

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Das berichten die SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche. Für das Gericht ist die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens muss dem Waadtländer Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er Anspruch gehabt hätte.

«Dieser Fall ist sehr wichtig», sagte der Anwalt des Fahrers den Zeitungen, denn «das Urteil kann viele Menschen dazu motivieren, dasselbe zu verlangen». Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Unternehmen für die Fahrer Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Krankheitstage und Urlaub bezahlen. Derzeit ist das nicht der Fall.

Uber kann beim Kantonsgericht und dann beim Bundesgericht Berufung einlegen. Uber sah die Lenker bislang als Selbständigerwerbende an. (SDA)

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