Das digitale Amtsblatt wird in der Stadt Zürich rechtsverbindlich

Das digitale Amtsblatt wird per 1. Januar 2018 zur rechtsverbindlichen Version der Amtlichen Mitteilungen. Neben der digitalen Ausgabe erscheint die gedruckte Version des Amtsblatts weiterhin jeden Mittwoch im Tagblatt der Stadt Zürich.

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Das digitale Amtsblatt erscheint ebenfalls jeden Mittwoch und kann unter Stadt-zuerich.ch/amtsblatt als Gesamtausgabe im PDF-Format abgerufen werden, wie die Stadtkanzlei am Dienstag mitteilte. Ältere Mitteilungen können nach Stichworten und Rubriken durchsucht werden. Interessierte können das Amtsblatt auch als Newsletter abonnieren.

Die vom Gemeinderat im Februar 2016 erlassene Publikationsverordnung und die Ausführungsbestimmungen zur Publikationsverordnung treten Anfang 2018 in Kraft. Diese Rechtsgrundlagen enthalten Bestimmungen zur Amtlichen Sammlung und zum «Amtsblatt». Mit der Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen wird die elektronische Fassung der amtlichen Publikationen rechtsverbindlich. (SDA)

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