Zur Sache: Spiel ohne Grenzen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt vom 21. bis zum 29. Mai 2011 eine nationale Dialogwoche zum Thema Alkohol durch. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV), die neben einem fiskalpolitischen auch einen gesundheitspolitischen Auftrag erfüllt, beteiligt sich mit drei Dialogtagen.

Drei Kernthemen der laufenden Totalrevision des Alkoholgesetzes wurden debattiert: Jugendschutz, Werbevorschriften und Handelsbestimmungen. Ich durfte ein Roundtable-Gespräch über das Thema Werbevorschriften moderieren. Mit einer gewissen Skepsis fuhr ich nach Bern, weil mir erstens jegliche Bevormundung durch den Staat zutiefst zuwider ist und ich zweitens der festen Überzeugung bin, dass für ein legales Produkt auch Werbung erlaubt sein sollte.

Als Einstieg zum Thema «Alkohol & Werbung – Darf man alles zeigen?» präsentierten Werner Altwegg und Nicolas Rion von der EAV einen höchst interessanten Querschnitt über Werbung für Spirituosen vor 1982 (ohne kreative Einschränkungen) und nach 1982 mit den bekannten Einschränkungen, wonach man im Prinzip eigentlich nur noch das Produkt und seine Ingredienzien zeigen darf. Auch wenn man berücksichtigt, dass die 30 Jahre naturgemäss einen Einfluss auf den Werbestil hatten: Die Einschränkungen haben die Kreativität der Spirituosenwerbung eindeutig verbessert.

Als Experten beim Roundtable nahmen teil: Michel Graf, Direktor Sucht Info Schweiz; Andreas Affentranger, Verwaltungsratspräsident Distillerie Diwisa; Marc Schuhmacher, Account Planning Director Contexta; und Sabine Schey, Geschäftsführerin Forschungsinstitut LINK qualitative AG. Gegensätzliche Voten waren also zu erwarten. Ziemlich schnell wurde klar, dass die Fragestellung, wie weit Spirituosenwerbung gehen darf, eigentlich ein Randthema ist. Viel wichtiger ist ein anderer Punkt. Unser Staat will die Werbung für alkoholische Getränke regulieren oder einschränken und handelt so, wie wenn es keine ausländischen Medien gäbe, geschweige denn ein Internet und Social Media. Was nützt es also, wenn in unserem kleinen Land etwas reguliert wird und von draussen alles reinkommt, was verboten ist. Gar nix!

Bis heute gibt es einen Unterschied bei der Regulierung von Wein- oder Bierwerbung und der Werbung für Spirituosen. Völliger Quatsch, denn mit was sich jemand zudröhnt, spielt keine Rolle. Nur die Menge machts. Soll mir keiner mit der kulturellen Bedeutung von Wein oder Bier kommen, es ist viel einfacher: Die Bier- und Weinproduzenten haben einfach die bessere Lobby in Bern. Das Gespräch war spannend und es hat sich gelohnt. Trotz Skepsis.

Pierre C. Meier, Chefredaktor
pc.meier@werbewoche.ch
 

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