Zur Sache: Politische Bierideen

Im November 2007 hatte der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Weiterführung des Media-Abkommens mit der EU vorgelegt. Das Ziel war, dass der Schweizer Film weiterhin von der europäischen Filmförderung profitieren sollte.

Im November 2007 hatte der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Weiterführung des Media-Abkommens mit der EU vorgelegt. Das Ziel war, dass der Schweizer Film weiterhin von der europäischen Filmförderung profitieren sollte.
Grund für die Ablehnung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (AK-SR) war, dass die Schweiz die Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» übernehmen müsste. Diese sieht insbesondere vor, dass Werbefenster, die ausländische Sendeanstalten für den Schweizer Markt einrichten, neu nur noch dem Recht am Sitz der Sendeanstalt entsprechen müssen. Da nicht alle EU-Staaten Alkohol- und politische Werbung verbieten, könnte zum Beispiel neu auch Bierwerbung an Schweizer Konsumenten gerichtet werden. Die AK wies das Geschäft an den Bundesrat zurück, mit dem Auftrag, «mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen sollten».
Im Januar 2009 akzeptiert die gleiche Kommission die Aufhebung des Werbeverbotes für Wein und Bier für ausländische Werbefenster und für lokale schweizerische Fernsehsender, nicht aber für die SRG und nationale Schweizer Sender. Ein idiotischer und vollkommen unlogischer Entscheid. In ein und demselben Medium wird mit unterschiedlichen Ellen gemessen. Das ist das eine. Dass so die Werbegelder vor allem ins Ausland fliessen, das andere.
Diese Woche ging das Possenspiel weiter: Die ständerätliche Fernmeldekommission (KVF) ist zwar einstimmig für das Media-Filmförderungsabkommen mit der EU. Entgegen dem Antrag des Bundesrates will sie aber nicht sämtliche Alkoholwerbeverbote in den elektronischen Medien aufheben. Aus Gründen der Prävention und des Jugendschutzes will sie weiterhin am Alkoholwerbeverbot festhalten. Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss sie, sämtlichen Veranstaltern, die sich an das schweizerische Publikum richten, Fernsehwerbung für alkoholische Getränke zu verbieten. Für die SRG würde sich damit gegenüber dem geltenden Recht nichts ändern. Den lokalen Veranstaltern wäre aber in Zukunft Werbung für Bier und Wein wieder untersagt. Das ist der momentane Stand der Beratungen.
Im Frühling wird das Geschäft im Ständerat und im Sommer im Nationalrat wieder behandelt. Da können wir uns auf vieles gefasst machen. Präventions-Fundis und Vertreter des freien Marktes werden sich in den Haaren liegen. Die Fetzen werden fliegen. Schön, dass unsere Volksvertreter Zeit haben, sich um solche Dinge zu kümmern. Es geht ja um Prävention, da kann der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleiben.
Das Hüst und Hott der politischen Instanzen ist eine Sache, doch man vergisst, dass Fernsehwerbung nicht an den Landesgrenzen halt macht. Und sei es nur das Bier-Sponsoring des Tatort-Krimis in der ARD.

Pierre C. Meier, Chefredaktor
pc.meier@werbewoche.ch

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