Laut Bundesrat soll es keine weiteren Tabakwerbeverbote geben

Der Bundesrat präsentierte dem Parlament am Freitag den Vorschlag für das neue Tabakproduktegesetz. Zusätzliche Einschränkungen bei der Werbung fehlen darin. Gesundheitsorganisationen kritisieren das Gesetz als «mutlos».

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Nach der Rückweisung einer ersten Vorlage 2016 hat der Bundesrat am Freitag eine überarbeitete Botschaft für ein Tabakproduktegesetz verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Die Vorlage 2016 scheiterte beim Parlament aufgrund der geplanten Beschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Die Bürgerlichen sprachen von «Angriff auf die freie Marktwirtschaft» und «Bevormundung».

Eigentlich wollte der Bundesrat beim neuen Anlauf gewisse Werbeeinschränkungen berücksichtigen. So hätte etwa im Internet und in Gratiszeitungen nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen. Auch an Verkaufsstellen hätten die entsprechenden Werbungen beispielsweise nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Süssigkeiten platziert werden dürfen – Produkte, die besonders auch Kinder und Jugendliche ansprechen.

Von diesen Erweiterungen der Werbebeschränkungen – heute ist Tabakwerbung in Radio und Fernsehen untersagt, sowie wenn sie sich explizit an Minderjährige richtet – sieht der Bundesrat aber ab und fährt so den Kurs der Bürgerlichen und der Wirtschaftsverbände.

Parlament soll Entscheid korrigieren

Die Allianz «Tabakwerbung Nein» – bestehend aus 87 Organisationen aus der ganzen Schweiz – kritisiert den Entscheid des Bundesrates harsch. Das neue Tabakproduktgesetz versage in zentralen Punkten beim Kinder- und Jugendschutz, heisst es in einer Stellungnahme vom Freitag. Beim «mutlosen» Vorschlag fehlten wesentliche Verbesserungen zum Schutz besagter Altersgruppen «vor dem Marketing der Tabakkonzerne». Die Allianz, der unter anderem die Krebsliga, die Lungenliga und verschiedene Ärzteverbände angehören, fordert das Parlament auf, «den selbst verschuldeten Schaden im Gesetzesentwurf wieder zu korrigieren». Man werde die National- und Ständeräte in den nächsten Wochen an diese Aufgabe erinnern, lässt man verlauten.

Mehrheit der Bevölkerung gegen Tabakwerbung

Gefordert wird konkret ein lückenloses Werbeverbot für Tabakprodukte, welches Printmedien, das Internet einschliesslich der sozialen Medien, Plakate, Kinos und Verkaufsstelle umfasst. Weiter soll es keine Verkaufsförderung durch Gratisabgabe von Tabakprodukten, wie sie durch Hostessen in Clubs oder durch Rabattaktionen im Stil von 3 für 2 geschieht, mehr geben. Und schliesslich soll Tabakfirmen das Sponsoring von öffentlichen und privaten Anlässen mehr untersagt werden. Die Allianz beruft sich dabei auf den Volkswillen: So würden 58 Prozent der Bevölkerung ein allgemeines Tabakwerbeverbot befürworten.

Stimmbürger haben das letzte Wort

Wird das Parlament kein Gegensteuer geben und dem Vorschlag des Bundesrats zustimmen, könnte einmal mehr das Stimmvolk das letzte Wort haben. Als Reaktion auf die Rückweisung der ersten Vorlage und den neuen Vorschlag für ein Tabakproduktegesetz haben Gesundheitsorganisationen im Frühling 2018 nämlich die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» lanciert. Ziel der Initianten ist es, dass Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum zukünftig nicht mehr Tabakwerbung auf Plakaten ausgesetzt sind. Auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak soll, geht es nach den Initianten, in Zukunft keine mehr geben. (hae)

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