Scientology-Plakat im HB irritiert Pendler

Im Zürcher Hauptbahnhof sorgt ein Plakat der umstrittenen Kirche Scientology für Ärger. Die SBB beruft sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit im öffentlichen Raum.

sbb-scientolog

Über die «Werbung für eine Sekte» im öffentlichen Raum regte sich eine 20-Minuten-Leserin auf und fotografierte das Plakat, welches mittels URL und App-Download neue Scientology-Mitglieder gewinnen will.

Auf Anfrage der Pendlerzeitung verweist man bei der SBB auf ein Bundesgerichtsurteil von 2012, wonach Bahnhöfe als öffentlicher Raum gelten. Man dürfe darum die Bahnhöfe in diesem Zusammenhang nicht anders behandeln als Kommunen ihre öffentlichen Räume, so ein Sprecher. Eingeschritten werde nur, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet sei oder Sitte und Anstand verletzt würden. Sonst gelte die in der Bundesverfassung verankerte Meinungsäusserungsfreiheit.

Ebenfalls nicht zuständig für die Frage, ob eine umstrittene religiöse Organisation im öffentlichen Raum werben darf, ist die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK). Thomas Meier erklärt, man dürfe bei der SLK nur kommerzielle Kommunikation beurteilen. Erst wenn eine Organisation durch eine Werbung etwas verkaufen wolle, ändere sich die Zuständigkeit. Die SLK hat Scientology aber kürzlich sanktioniert, weil die Organisation in Basel trotz «Keine Werbung»-Klebers Flyer in einen Briefkasten geworfen hatte. (hae)

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