Replay-Angebote: TV-Anbieter gelangen ans Bundesverwaltungsgericht

Die Schweizer TV-Sender gehen wegen der Replay-Angebote von Telekomfirmen wie Swisscom, Sunrise und UPC vor Bundesverwaltungsgericht. Von der immer stärkeren Nutzung von zeitversetztem Fernsehen (Replay) profitierten nicht die Sender, sondern einseitig die TV-Verbreiter, schreibt die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF).

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Der IRF gehören die SRG, die privaten Schweizer Sender, der Verband TeleSuisse sowie die meisten ausländischen Sender an, deren Programme in der Schweiz empfangen werden können.

Die Eidgenössische Schiedskommission habe im Februar den neuen Replay-Tarif genehmigt, ohne den TV-Sendern Parteirechte zu gewähren, begründete die IRF am Mittwoch den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Die TV-Verbreiter könnten über 50’000 Programmstunden gegen eine Entschädigung an die Verwertungsgesellschaften von nur Fr. 1.60 pro Abonnent und Monat (bisher: Fr. 1.50) zeitversetzt anbieten, macht die IRF geltend. Dabei könnten sie die Sender-Werbung umgehen.

Nur in der Schweiz müssten TV-Verbreiter die Sender nicht fragen, ob und wie sie ihre Programme für das zeitversetzte Fernsehen übernehmen und kommerzialisieren dürfen. Im Ausland übliche Refinanzierungsmöglichkeiten von TV-Inhalten blieben somit den Sendern in der Schweiz verwehrt.

Die Existenz des werbefinanzierten, frei empfangbaren Fernsehens ist laut der IRF mit dem aktuellen Tarif in Frage gestellt. Der konkrete finanzielle Schaden wird für das laufende Jahr auf 140 Millionen Franken beziffert. Nach Angaben der IRF nimmt das zeitversetzte Fernsehen stark zu. Im zweiten Halbjahr 2017 sahen in der Deutschschweiz und in der Romandie je rund 22 Prozent der 15- bis 59-jährigen Zuschauer die Programme mit zeitlicher Verzögerung an; in der für die Werbung relevanten Prime Time am Abend sind es um die 30 Prozent. (SDA)

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