SWA einigt sich mit Suisa im Streit um die Lizenzpreise in Onlinekampagnen

Der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Suisa über die neuen Lizenzpreise für Musik in Onlinekampagnen geeinigt. Die neuen Bedingungen treten ab sofort in Kraft. Mit dem Kompromiss wurden die Preise reduziert, die Prozesse vereinfacht und die Anwendung der Lizenzierung eingeschränkt.

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Anfang letzten Jahres führte die SUISA neue Lizenzpreise für die Nutzung von Musik in Online-Werbekampagnen von bis zu 3.3 Prozent der Mediaspendings ein. Die Werbeauftraggeber wurden verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft das Mediabudget, den Namen des Komponisten, die Länge des Spots sowie den Musikanteil anzumelden. Der SWA lehnte diese Lizenzpreise auf das Mediabudget sowie den komplexen Prozess ab und führte zusammen mit anderen Branchen-Organisationen mit der Suisa Verhandlungen. Diese Gespräche führten zu keinem Ergebnis.

Seit Januar 2017 wurde zwischen der Suisa und dem SWA wieder im kleinen Kreis verhandelt, um eine Lösung zu finden. Letzte Woche hat nun der Vorstand des SWA den erarbeiteten Kompromiss genehmigt. Für den Verband war es wichtig, dass der Prozess vereinfacht, die Kosten reduziert und der Anwendungsbereich der Lizenzierung beschränkt werden.

Ab 1. Mai müssen jetzt die Werbeauftraggeber weniger Informationen an die Suisa senden. Grundlage ist neu eine Selbstdeklaration, die Suisa hat jedoch das Recht, Belege zu verlangen. Die komplizierte «pro rata» Berechnung des Musikanteils an der Gesamtlänge des Spots fällt zudem weg. Der Preis für die Lizenzierung beträgt neu 2,15 Prozent der Kosten der Platzierung der Spots auf den Plattformen Dritter. Werbespots die ganz im Ausland produziert werden und in der Schweiz nur eine Adaption erfahren, müssen in der Regel nicht lizenziert werden. Zudem sind Spot ohne Musik oder Spots mit sogenannter «Suisa-freier» Musik nicht von dieser Lizenzierung betroffen.

Die Suisa will seit letztem Jahr die Lizenz für das Zugänglichmachen der Musik im Internet direkt den Werbeauftraggebern vergeben. Im Gegensatz zur Praxis bei TV und Radio, wo die Sender mit der SUISA abrechnen und die Kosten auf die Mediapreise schlagen. Mit der neuen Branchenlösung konnte der SWA mit der SUISA eine akzeptable Regelung treffen, die Rechtssicherheit und eine einfache Abwicklung der Urheberrechte ermöglicht. SWA. Mitglieder erhalten dabei 10 Prozent Rabatt auf die Lizenzpreise.

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