Top 2: Journalist am Bundesstrafgericht freigesprochen

Der stellvertretende Sonntag-Chefredaktor Sandro Brotz hatte in einem Artikel vom 11. Juli 2010 über die Verstrickung von Noch-Bundesanwalt Erwin Beyeler im Fall des ominösen Informanten Ramos berichtet, der in der Affäre Holenweger eine Rolle spielte.

Dabei stützte er sich gemäss SDA auf ein ihm zugespieltes und als vertraulich klassifiziertes Dokument des Bundesamtes für Polizei Fedpol. Aus dem Aktenstück sollte hervorgehen, dass Beyeler als früherer Chef der Bundeskriminalpolizei bei der Verpflichtung des Ex-Drogenbarons Ramos involviert gewesen sei. Das Fedpol erstattete Anzeige gegen den Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt auferlegte ihm mittels Strafbefehl 500 Franken Busse sowie 220 Franken Gebühren. Nun hat das Bundesstrafgericht Brotz nach seiner Einsprache vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen freigesprochen. Brotz erhält eine Entschädigung von 9890 Franken. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Die Redaktion vom Sonntag nahm gemäss SDA mit Befriedigung Kenntnis vom Freispruch für Sandro Brotz vor dem Bundesstrafgericht.

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