Lauterkeitskommission: Beschwerde wegen Alkoholwerbung gutgeheissen

Die Lauterkeitskommission hat eine Beschwerde der IG Plakat Raum Gesellschaft (IG PRG) wegen einer Alkoholwerbung gutgeheissen. Das Aussenwerbungsunternehmen Clear Channel hatte das beanstandete Plakat in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses an der Zürcher Kalkbreitestrasse aufgehängt.

Nach einer brancheninternen Regelung muss Tabak- und Alkoholwerbung einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulhäusern aufweisen. Stichproben hätten jedoch ergeben, dass sich die führenden Aussenwerbungsunternehmen nicht an diese Regelung halten, schreibt die IG PRG auf ihrer Website.

Die IG PRG setzt sich für weniger Plakatwerbung in Stadt und Kanton Zürich ein. Weitere Fälle sind bei der Lauterkeitskommission hängig.

Clear Channel werde auf die Beschwerde reagieren, sagte Beat Sulzer, Head of Sales bei Clear Channel, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. «Wir wollen sicherstellen, dass solche Sachen nicht passieren», sagte er. Das Unternehmen werde die Standorte der Plakatflächen überprüfen und seine Computer dementsprechend anpassen.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission dient der Selbstkontrolle der Werbebranche. Sie setzt sich zusammen aus Konsumenten, Medienschaffenden und Werbern. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden. (SDA)
 

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