Viscom fordert Anerkennung des Nachhaltigkeitslabels

Nach der Vereinbarung des schweizerischen Verbandes der grafischen Industrie Viscom mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik über den Nachweis der Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien in Bundesbeschaffungen, konzentriert sich der Verband jetzt auf staatliche und halbstaatliche Unternehmen – aber auch auf die Kantone.

Aus Sicht des Viscom ist es stossend und nur schwer nachvollziehbar, dass Unternehmen wie zum Beispiel die Post, die zu grossen Teilen von Steuergeldern und staatlichen Schutzmechanismen abhängig sind, Druckaufträge zum Teil in Ländern ausführen lassen, in denen mitunter Stundenlöhne von nicht einmal 3 Franken bezahlt, geschweige denn Mindeststandards im Bereich der Arbeitsbedingungen eingehalten oder systematisch Lehrlinge ausgebildet werden. Viscom fordere deshalb von grossen staatlichen und halbstaatlichen Unternehmen, es in Sachen nachhaltiger Beschaffungspolitik dem Bundesamt für Bauten und Logistik gleich zu tun, sagt Viscom-Direktor Thomas Gsponer.
Erst kürzlich hat das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL erstmalig mit einem Schweizer Branchenverband (Viscom) eine Vereinbarung über Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen abgeschlossen. Mitglieder des schweizerischen Arbeitgeberverbandes der grafischen Industrie, die im Besitz eines Viscom-Nachhaltigkeits-Labels sind, erhalten neu einen erleichterten Zugang zum Beschaffungswesen des Bundes. Das Label garantiert, dass in allen wesentlichen Nachhaltigkeitsbereichen Mindeststandards eingehalten werden. Fünf tragende Säulen stellen die nachhaltige Produktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicher. Neben der Einhaltung des GAV der grafischen Industrie gehören die Arbeitssicherheit sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann, ein aktives Mitwirken in der Berufsbildung, umweltgerechtes Arbeiten sowie das Be- und Verarbeiten eines Auftrages nach technisch aktuellen Gesichtspunkten zu den Vergabekriterien des Labels. Das BBL anerkennt das Viscom-Nachhaltigkeits-Label vollumfänglich.
Das heisst konkret: Wenn zwei vergleichbare Anbieter sich für einen Bundesauftrag bewerben, muss derjenige mit einem Viscom-Nachhaltigkeits-Label nicht noch einen zusätzlichen Nachweis einreichen, dass er gewisse Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Viscom stellt die regelmässige Überprüfung der Kriterien zuhanden des BBL sicher. Alle Betriebe der grafischen Industrie ohne Viscom-Nachhaltigkeits-Label können den Nachhaltigkeits-Nachweis auch selber erbringen.
Was mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik vereinbart wurde, erwartet Viscom jetzt auch von den grossen staatlichen und halbstaatlichen Unternehmen – nämlich die Anerkennung des Viscom-Nachhaltigkeitslabels und ein damit zusammenhängender, erleichterter Zugang zum jeweiligen Beschaffungswesen. In nächster Zeit werden entsprechende Gespräche initialisiert. Man sei zuversichtlich, dass die betreffenden Unternehmen, die allesamt sehr häufig von Unternehmensverantwortung sprechen, für ausgewogene Lösungen zum Thema nachhaltige Beschaffungspolitik offen sind, so Dr. Thomas Gsponer.
Allgemein verbindlicher Berufsbildungsfonds ab Januar 2011
Einen weiteren Durchbruch konnte Viscom im Bereich der Berufsbildung erzielen. Anfangs Dezember 2010 hat der Gesamtbundesrat dem allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds der grafischen Industrie zugestimmt – dies nach rund dreijähriger Vorlaufzeit. Damit bezahlen ab Januar 2011 auch all jene Betriebe solidarisch in den Fonds ein, die selber keine Lernenden ausbilden.

Weitere Artikel zum Thema