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15.04.2008 | 00:00
MARKETING & KOMMUNIKATION

14-jähriger Streit um Vgt-Werbespot immer noch nicht zu Ende

 

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Seit nunmehr 14 Jahren beschäftigen sich die Schweizer und Europäischen Justizbehörden mit einem Sendeverbot für einen Werbespot des Vereins gegen Tierfabriken (Vgt). Das Schweizer Fernsehen verweigerte 1994 die Ausstrahlung des Spots. Mit nach heutigem Empfinden vergleichsweise harmlosen Bildern prangerte der Vgt darin die industrielle Haltung von Tieren, besonders die von Schweinen, an. Damit verbunden war die Empfehlung, weniger Fleisch zu essen.Das juristische Hickhack, damals begonnen, geht nun in eine weitere Runde. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hiessen den Antrag der Schweiz gut, den Fall vor die Grosse Kammer des EGMR zu bringen. Dieser Antrag ist die Reaktion auf die Verurteilung der Schweiz durch den EGMR im September 2007. Die Richter kamen damals zum Schluss, dass die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt worden sei.

Der Streit begann 1994, als der Vgt den TV-Spot über die SRG senden wollte, damals Inhaberin der einzigen Fernsehsender auf Schweizer Boden. Dies wurde dem Vgt vom Fernsehen aber verwehrt. Die zuständige AG für das Werbefernsehen begründete die Ablehnung damit, der Spot sei politische Werbung und dazu geschäftsschädigend. Diese Haltung wurde vom Bundesrat und 1997 vom Bundesgericht bestätigt. Bereits 2001 hiess der EGMR jedoch eine Beschwerde des Vgt gut und stellte eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit fest.

Der Vgt verlangte vom Bundesgericht in der Folge eine Revision seines Entscheides von 1997. Dieses Gesuch wiesen die Lausanner Richter 2002 ab, worauf der Vgt ein weiteres Mal an den EGMR gelangte, der die Beschwerde im Herbst 2007 wiederum gut hiess. Erwin Kessler, der Präsident des VgT, setzt sich heute noch immer für eine Ausstrahlung der Bilder aus industriellen Tierhaltungen ein. Bis zum Urteil der Grossen Kammer des EGMR wird der Spot indes im Fernsehen nicht zu sehen sein.

Betrachtet man heute dank Internet den Werbespot, ist die Ablehnung durch das Schweizer Fernsehen im Jahr 1994 und nachher durch den Bundesrat und das Bundesgericht kaum mehr nachvollziehbar. Unverständlich ist auch die in verschiedenen Meldungen vom Dienstag enthaltene Passage, der Spot enthalte harte und zum Teil schockierende Bilder. Es scheint, als habe sich der Streit um den Vgt-Spot längst verselbständigt und drehe sich um alles andere als den Spot selbst.

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