News
Kim Dotcom aus Untersuchungshaft entlassen
Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein neuseeländischer Richter entschied, dass keine Fluchtgefahr bestehe, da sein Vermögen eingefroren sei.
Schmitz habe zudem auch wegen seiner Familie ein Interesse daran, in Neuseeland zu bleiben, argumentierte Richter Nevin Dawson gemäss SDA. Als Auflage darf der 38-Jährige das Internet nicht nutzen und muss in seinem Anwesen in Auckland bleiben. Der Anwalt von Schmitz, Paul Davison, sagte, sein Mandant sei entschlossen, weiter gegen die US-Vorwürfe zu kämpfen. Diese hätten «keinerlei substanzielle Basis».
Drei weitere gemeinsam mit Schmitz festgenommene Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes waren bereits zuvor freigekommen. Die vier waren am 20. Januar auf Antrag der US-Behörden von der neuseeländischen Polizei wegen Internet-Piraterie festgenommen worden.
Die Entscheidung des Richters vom Mittwoch ist ein Rückschlag für die US- Justiz, die eine Auslieferung der vier Megaupload-Verantwortlichen fordert. Im aktuellen Verfahren in Neuseeland soll vom 20. August an über eine Auslieferung in die USA verhandelt werden. Die Anhörung wird voraussichtlich drei Wochen dauern. Sollte der aus Kiel stammende Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht dem ehemaligen Internet-Hacker die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.
Die USA werfen den Megaupload-Verantwortlichen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der grössten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Den Rechte-Inhabern sei so ein Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar entstanden. Die Beschuldigten weisen die Anschuldigungen zurück. Megaupload war eine Online-Speicherplattform für alle Arten von Dateien. Wer zum Beispiel eine Video hochlud, bekam einen Link, mit dem es abrufbar war. Dieser Mechanismus wurde vielfach für die Verbreitung illegaler Kopien neuer Kinofilme oder Musikalben genutzt.
Schmitz und seine Manager behaupten, ähnlich wie der Google-Videodienst YouTube die üblichen Massnahmen gegen Missbrauch und Online-Piraterie ergriffen zu haben. Die US-Ermittler werfen den Megaupload-Betreibern hingegen vor, die Praxis nicht nur toleriert, sondern auch begünstigt und davon profitiert zu haben.

Externe Links:
www.sda.ch
Tags:
Media & Medien
Bewertung:
Newsletter bestellen
Bleiben Sie aktuell informiert!

Kommentar hinzufügen