Soziale Netzwerke sollen Adresse in der Schweiz haben

Der Bundesrat will soziale Netzwerke in die Pflicht nehmen. Diese sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Der Nationalrat ist einverstanden damit.

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Die grosse Kammer nahm am Montag die Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) mit 141 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der Bundesrat hatte sich im Vorfeld bereit erklärt, die Motion anzunehmen. Im Ständerat ist eine etwas breiter gefasste Motion der Rechtskommission hängig, welche die Regierung ebenfalls zur Annahme empfiehlt. Die Motionäre wollen erreichen, dass die Schweizer Behörden einen Ansprechpartner in der Schweiz haben. An die Kontaktstelle sollen sich auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihren Beschwerden wenden können.

Weiter wird verlangt, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt. Die heutige Situation hält der Bundesrat für problematisch, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat sagte. Ein Zustelldomizil oder eine Schweizer Vertretung für Unternehmen wie Twitter oder Facebook würde ihrer Meinung nach die Kommunikation für Behörden und Konsumenten in der Schweiz erleichtern. Zwar könnte diese Vorschrift ebenso wenig durchgesetzt werden wie die Herausgabe von im Ausland gespeicherten Daten. Der Bundesrat glaubt aber, dass sich die Unternehmen eher kooperativ zeigen würden, da der Eingriff weniger weit geht. (SDA)

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